Verantwortung

azur, Donnerstag, 21.01.2016, 23:51 (vor 3672 Tagen) @ pigbonds5431 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 22.01.2016, 00:04

Die Bundeskanzlerin trägt die Verantwortung lt. Art. 65 GG an der gegenwärtige Situation. Da helfen auch keine ablenkenden Zirkelschlüsse:

Absurder Unsinn. Die rechtliche Situation ist klar, es gibt keine
Personenkontrolle
an einer Schengen Innengrenze und damit gibt es keine Grenze, die Merkel
hätte öffnen
können.

Merkel hat möglicherweise unterlassen, die Grenzen zu schliessen.

Auch wenn man es zum 1001 mal wiederholt, es macht es nicht wahrer, dass
Merkel die Grenzen
geöffnet habe.

Der Jurist fragt also was sie durfte, darf und muss.

Was ist daran nicht verständlich?

Aus meiner Sicht eine der weiteren Varianten der Verteidigungsstrategien, die ich eingangs beschrieb.

Es ist nur verwunderlich, dass die anderen Staaten, ob in der Gemeinschaft, oder international, nicht ebenso handeln mussten.

Dass die Noch-Kanzlerin u. a. dafür verantwortlich ist, wie Einreisen stattfinden und die staatlichen Grenzen gesichert werden, ist unstrittig.

Es geht als nicht darum, wie sie die Grenzen geöffnet hat, sondern wie (absehen davon wie sie die Massen hierherlockte, der Entscheidung des Absehens von individueller Prüfung für Syrier, Aussenden von Signalen wie "Asylrecht kennt keine Obergrenzen", was suggeriert, dass es - und das ist nun wirklich absurd - nicht einmal Grenzen des Machbaren und andere schützenswerte Rechtsgüter in der Abwägung geben könne - letzlich hat sich auch die Folge des Durchstechens der Entscheidung Absehen von individueller Prüfung, zu verantworten hat) und sich verhielt als der Zustrom sich steigerte, wie dieser sich nach wie vor steigert.

Es wurde ihr mehrfach zugestanden, dass sie in der Not (wie es in vielen Rechtsbereichen Regelungen für Gefahr in Verzug gibt) die Eisenbahnzüge und den Menschenstrom (das waren damals wirklich große Gruppen entlang der Straßen, die völlig zufälligerweise fast alle nach Deutschland wollten) insgesamt einfach durchlassen durfte. Aber solche Not-Instrumente sind immer zeitlich und sachlich begrenzt.

Die Grenzen sind insofern offen, als der problematische Zustrom unkontrolliert erfolgt. Das sollte verständlich sein. Die Verantwortung hieran trägt in mehrfacher Hinsicht die Noch-Versager-BK.

Mal abgesehen davon, dass sie auch das Zusammenwirken mit Österreich zu verantworten hat. Die Bayern haben mehrfach protestiert, wie die Össterreicher die Zuwanderer massenhaft mit Bussen direkt an den Grenzübergängen transportierte.

Auch hat sie die deutsche Innen- und Asylpolitik im Gänze zu verantworten.

Dass das Gutachten für Merkels Ansatz und deren Interpretationen negativ ist, ist pb aber schon aufgefallen, oder?

Habe nicht das Gutachten runtergebetet, das ja jeder selbst lesen kann, sondern kommentiert, warum ich dies als Jurist für richtig erachte.

Vermutlich noch in Fahrt von den vorigen Nachricht an mich, einiges durcheinander gebracht.

Keine Antwort notwendig.

(Das Gutachten fällt so aus, aber es wird kein Zusammenhang zu weiteren Fragen im Rahmen des Sachverhaltes gesehen - Kopfschüttelsmiley!)


PS: Das Grenzregime liegt, wie man auch bei den Schweden sieht, in den Händen der Regierung.

Wenn man dann noch Massen motiviert und in nahezu jeder Hinsicht unterstützt, auch wenn andere schützenswerte Interessen beeinträchtigt werden - dazu siehe:

Jede administrative Ermessensentscheidung hat diese Abwägungen zwingend zur Folge:

https://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen
http://www.juraindividuell.de/artikel/ermessen-und-ermessensfehlerlehre/
https://de.wikipedia.org/wiki/Abw%C3%A4gung

Vor allem aber: https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_(Deutschland)

Siehe besonders auch im engeren und im weiteren Sinne.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.