Nur eines ist an der Logik falsch ...

CrisisMaven ⌂, Freitag, 22.01.2016, 16:55 (vor 3671 Tagen) @ Martin4637 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 22.01.2016, 17:08

... naemlich, dass alle "Rechtssetzungsakte" oeffentlich waeren (bei den Deutschen).

Aber der Autor ist zudem erkennbar kein Jurist (oder ein schlechter, sonst wuesste er, dass Erlasse kein Recht setzen [koennen]).

Sie genuegen regelmaessig dem Gesetzesvorbehalt nicht, den das Bundesverfassungsgericht fuer wesentliche Eingriffe ins und Umbrueche im oeffentlichen Recht als Massstab nimmt.

Aber egal: Erlasse jedenfalls werden haeufig, aber eben nicht immer und alle, im jeweiligen Amtsblatt des Ressort-Ministeriums veroeffentlicht.

Der FAZ-Autor Hillgruber liegt also gleich zweifach falsch, wie so oft seit Jahrzehnten.

Wenn sie es nicht werden, sind es darum noch lange keine "Geheimerlasse" (aber ich zweifle nicht, dass es auch solche, aus den Gruenden der auch im Artikel genannten Staatsraeson, geben mag, etwa zur Organisation der Geheimdienste/des Verfassungsschutzes des Bundes und der Laender).

Und ich konzediere auch, dass es nicht rechtsstaatlich waere, einen so weitreichenden Erlass wie den zur (nein, nicht Oeffnung der Grenzen, die waren offen und sind es noch) zur Nicht-Ueberpruefung von Einreisenden aus Nicht-EU-Staaten und zu deren Nicht-Erfassung, Nicht-Verfolgung, auch nicht wegen Erschleichens von Befoerderungsleistungen ("Schwarzfahren"), dass solche Erlasse veroeffentlicht werden muessen!

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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