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SMK ⌂, Freitag, 22.01.2016, 02:22 (vor 3671 Tagen) @ Rybezahl5167 Views

Zudem sagt das Gutachten an dieser Stelle, es deute einiges
darauf hin, dass der Bund das Mindestmaß an politischen Aktivitäten noch
unterschritten habe, was heißt, das Gutachten lässt dem Bund noch
Spielraum (Grenzschließung noch nicht erforderlich).

Falsch, das Gutachten beschuldigt den Bund mit dem o.g. Satz weniger als das Mindestmaß getan zu haben (vulgo: auf den Händen gesessen und gar nix gemacht).


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