Korrekt ist 'Dienstanweisungen'

Martin, Freitag, 22.01.2016, 22:26 (vor 3671 Tagen) @ CrisisMaven4306 Views

Ohne den Fall zu kennen: Der Begriff "Ausfuehrungsverordnung" ist
eigentlich dann nicht korrekt. Eine Verordnung (ob nun mit "Ausfuehrung"
davor oder nicht), sollte eigentlich im Bundesgesetzblatt (oder einem
andern "Gesetz- und Verordnungsblatt", etwa dem Bundesarbeitsblatt)
erscheinen.

Sorry, mein Vokabular ist hier nicht sattelfest. Es ging um Dienstanweisungen: Ich habe den Fall nochmal ausgegraben: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1397/

Kann es sein, dass es sich im aktuellen Fall auch um Dienstanweisungen handelt?


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