Korrekt ist 'Dienstanweisungen'
Ohne den Fall zu kennen: Der Begriff "Ausfuehrungsverordnung" ist
eigentlich dann nicht korrekt. Eine Verordnung (ob nun mit "Ausfuehrung"
davor oder nicht), sollte eigentlich im Bundesgesetzblatt (oder einem
andern "Gesetz- und Verordnungsblatt", etwa dem Bundesarbeitsblatt)
erscheinen.
Sorry, mein Vokabular ist hier nicht sattelfest. Es ging um Dienstanweisungen: Ich habe den Fall nochmal ausgegraben: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1397/
Kann es sein, dass es sich im aktuellen Fall auch um Dienstanweisungen handelt?