Es gibt keine Grenzkontrolle, d.h. es werden keine Papiere kontrolliert
Es gibt keine permanenten Personenkontrollen an der Grenze mehr, aber
dennoch ist der Grenzuebertritt ist wie folgt gesetzlich geregelt:Bürger der Europäischen Union einschließlich des Europäischen
Wirtschaftsraums müssen nach § 8 des Freizügigkeitsgesetzes/EU bei der
Einreise in die Bundesrepublik einen Pass oder anerkannten Passersatz
mitführen und während ihres Aufenthaltes besitzen.Für alle anderen Ausländer, die in die Bundesrepublik einreisen oder
sich im Bundesgebiet aufhalten, besteht nach § 3 des Aufenthaltsgesetzes
eine Passpflicht.
Bis zu jenem Zeitpunkt, also September 2015 als Deutschland wieder Grenzkontrollen
einführte, wurden keine Papiere kontrolliert, egal, ob man die Papiere in der linken
oder rechten Hosentasche oder eben gar keine Papiere bei sich hatte.
Das hätte an der Grenze in Ungarn auffallen müssen, dort, wo Grenzkontrollen stattfinden
MÜSSEN.
Asylanten haben eben gerade manchmal keine Papiere und deshalb müssen sie einen Asylantrag
stellen, der geprüft wird, darunter fällt auch, die Herkunft zu überprüfen.