Verstehe den letzten Satz nicht ganz, etwas zu viel geschachtelt

Martin, Freitag, 22.01.2016, 20:04 (vor 3672 Tagen) @ CrisisMaven4331 Views

Und ich konzediere auch, dass es nicht rechtsstaatlich waere, einen so
weitreichenden Erlass wie den zur (nein,
nicht Oeffnung
der Grenzen
, die waren offen und sind es noch) zur
Nicht-Ueberpruefung von Einreisenden aus Nicht-EU-Staaten und zu deren
Nicht-Erfassung, Nicht-Verfolgung, auch nicht wegen
Erschleichens
von Befoerderungsleistungen
("Schwarzfahren"), dass solche Erlasse
veroeffentlicht werden muessen!

Ist trotz Vorspann die Aussage, dass ein so weitreichender Erlass hätte veröffentlicht werden müssen? Und soll ich vermuten, weil ein solcher nicht veröffentlicht wurde, gibt es ihn nicht? Oder hat der FAZ-Schreiber in diesem Punkt wenigstens recht?

Ich hatte mich auch gewundert über die generelle Aussage, weil ich mich dunkel erinnere, dass beispielsweise die Ausführungsverordnung für Hartz4 / SGBII auch nicht öffentlich gemacht, und erst via Informationsfreiheitsgesetz rausgerückt worden war.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.