Dann aber auch Absatz (5) lesen.

Rybezahl, Freitag, 22.01.2016, 01:19 (vor 3671 Tagen) @ CalBaer5077 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 22.01.2016, 01:28

(5) Artikel 31 Abs. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge bleibt unberührt.

Unten dazu der Wortlaut des Artikels:

"Die vertragsschließenden Staaten ergreifen wegen illegaler Einreise oder unrechtmäßigen Aufenthalts keine Strafmaßnahmen gegen Flüchtlinge, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, wo ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht war und sofern sie sich unverzüglich den Behörden stellen und triftige Gründe für ihre illegale Einreise oder Anwesenheit darlegen."
Hier:
http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/03_profil_begriffe/genfer_fluechtli...

Ob es sich um Flüchtlinge im Sinne des Gesetzes handelt, das muss geprüft werden. So isses halt.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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