Schweiz

Ashitaka, Donnerstag, 07.01.2016, 23:09 (vor 3323 Tagen) @ Beo23804 Views

Hallo Beo2,

Wieso schaffen diese Jungs und Mädels das(?):
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/216761/umfrage/staatsverschuldung-der-sch...

Solche Fokusierungen sind, wie hier im Forum bereits so oft erklärt wurde, nur sehr beschränkt nutzbar. Die schweizer Entschuldung (übrigens wieder vorbei) ist von Verpflechtungen und Beziehungen zu anderen, die Schuldlast hochbuchenden Staaten, abhängig.

Zuerst einmal bleibt festzuhalten, dass die Staatsverschuldung der Schweiz (Bund, Kantone, Gemeinden) in den letzten 25 Jahren einen Anstieg von 117 auf 223 Milliarden CHF zu verzeichnen hatte. Das entspricht einem prozentualen Zuwachs von 90,6% und einer aktuellen, expliziten Staatsverschuldung i.H.v. ca. 34,2% des BIP.

Laut Finanzbericht der eidgenössischen Finanzverwaltung setzte die Wende zum mittlerweile wieder beendeten Schuldenabbau mit der verbesserten Wirtschaftslage Mitte 2003 bis Mitte 2008 ein. Die Schweiz profitiert dabei, ebenso wie Deutschland, von sehr guten Zuwächsen der Handelsbilanzüberschüsse. Die jährlichen "Handelsbilanzberschüsse vom BIP" haben sich schließlich von 3,2% im Jahr 1992 auf 32,2% im Jahr 2014 erhöht (Quelle: Weltbank, BFS).

Durch die fondsbasierte Infrastrukturfinanzierung konnte die Schweiz im Gegensatz zu anderen Staaten einen großen Teil ihrer Staatsausgaben auf private Schultern lasten. Woher die Kohle kommt, dürfte bei der von Deutschland und anderen Staaten wirtschaftlich abhängigen Schweiz klar sein.

Die Haushaltsdisziplin auf Staatsebene ist also für den zeitweisen Abbau verantwortlich. Diese Reduktion der Schuldenqoute ist 2011 zum Stillstand gekommen. Als einen der Hauptgründe nennt der Bericht die negative Beeinflussung der Rechnungsergebnisse durch notwendige Rekapitalisierungen der Pensionskassen. Dir dürfte bekannt sein, dass die implizite Staatsverschuldung der Schweiz (inklusive Pensions- und Rentenzahlungen) derzeit bei ca. 167,4% des BIP liegt. Zusammen addiert ergibt sich damit eine Staatsverschuldung i.H.v. 202,9% des BIP. Das entspricht lt. UBS-Studie einer nominellen Staatsgesamtverschuldung der Schweiz i.H.v. 1,2 Billionen CHF.

Trotz eines im Vergleich zu den EU-Staaten und der USA erheblich niedrigeren Staatssektors stieg das Steueraufkommen lt. Weltbank bis 2011 auf 9,72% des BIP. Im Vergleich: Das Steueraufkommen der USA liegt bei 10,21% des BIP, das Steueraufkommen Deutschlands bei 11,52 % des BIP. Weshalb nur so geringe Differenzen? Die staatliche Einnahmenseite der Schweiz profitiert, so wie es der Finanzbericht 2013 bereits bestätigt hat, ganz klar von den abschröpfbaren Handelsbilanzüberschüssen.

Du wirst die Prozesse begreifen, sobald du die Folgen des Zeitablaufs in

deinen Gedanken berücksichtigt. Der Staat hat immer erst Einzahlungen,
nachdem er bereits Auszahlungen geleistet hat.

Das gilt nur ganz am Anfang, als der Staat auf die Beine gestellt werden
muss. Dafür bekommt er einen Startkredit seiner Bürger via die neu
gegründete ZB, womit er im ersten Monat/Quartal seine Ausgaben finanzieren
kann. Mit den ersten Steuereinnahmen am Ende des Monats/Quartals kann er
nun im Folgemonat/-quartal seine Ausgaben bestreiten.

Du solltest meinen Text noch mal lesen. Dann wird dir die Finanzierungslücke, die in diesem Forum schon hergeleitet wurde, vielleicht doch noch bewusst.

Dafür bekommt er
wieder Steuereinnahmen, mit denen er sich wieder im Folgemonat/-quartal
finanzieren kann usw. usf. Der Staat braucht seine Initialverschuldung auch
gar nicht zu tilgen.

Du vergißt den Zeitablauf. Die Vorfinanzierung des Staates ist von Anfang an zinslastig. Der Staat kann aus späteren Steuereinnahmen niemals die vollständige Vorfinanzierung plus Verzinsung früherer Perioden tilgen. Warum? Weil er seine Einnahmenseite in Form von Redistributionen (Transfer) und Konsum im Jahreshaushalt zu verplanen hat. Sonst hat er keine machtpolitische Existenzgrundlage.

Er ist aufgrund des Zeitablaufes dazu gezwungen, sich dauerhaft -

zinslastig - vorzufinanzieren.

Richtig. Der Staat muss seine Initialverschuldung prolongieren.
Dies geschah auch, bis heute. Eine weitere Aufstockung ist auch nicht
nötig.

Nein Beo2, er muss sich dauerhaft vorfinanzieren. Die Einnahmen die er generiert müssen immer die Vergangenheit abdecken, können niemals die Zukunft bezahlen. Das ist der Kern des Debitismus. Es gibt keine Bezahlung von Kosten ohne eine vorherige (zinslastige) Finanzierung. Würdest du diesen Zeitablauf in deinen Überlegungen berücksichtigen, kämen die Diskussionen hier nicht mehr zur Ruhe. Man muss dieses zeitlich verursachte Vorher-Nachher-Problem einmal systematisch verstanden haben.

Und es gibt auch keinen Moment, in dem er einfach Mittel aus dem Hut zaubert. Der Staat ist dauerhaft vorfinanziert und kann langfristig immer nur einen Teil dieser zinslastigen Schulden bedienen. Weil die Untertanen an ihm reißen, weil sie auf Redistribution angewiesen sind. Und weil der Staat konsumieren muss.

Und da er zum Zwecke des Machterhalts gezwungen ist, die zeitlich

nachfolgenden Einzahlungen über seinen Haushalt andersweitig auszuzahlen
(Konsum, Redistribution), ..

Auf solcher Abstraktionsebene den Sachverhalt kontrovers zu
diskutieren, halte ich für völlig sinnlos
. Bleiben wir doch bei
1948ff in DE.

Du flüchtest vor mir, das merkt man. Du willst weiterhin so tun, als könne der Staat seine zinslastigen Schulden zu 100% durch spätere Einnahmen decken. Die reichen aber nicht aus, da er nicht all seine Einnahmen dafür verwenden kann.

Also: Der Staat gibt seinen Startkredit, den er von den Bürgern via die
neu gegründete ZB bekommen hat, aus und erhebt Steuern. Nun hat er
Einnahmen, mit denen er seine Ausgaben im Folgemonat finanzieren kann. Er
braucht nicht zu tilgen. Am Ende des Monats bekommt er wieder Einahmen usw.
usf.. Wo fehlt hier was?

Du musst dir genauere Gedanken über den Zeitpunkt der Verausgabung der Steuereinnahmen machen. Der Staat hat von Anbeginn mehr zurück zu zahlen als er einnehmen kann (zinslastig) und er hat zudem die darüber hinaus gehende Ausgabenseite zu berücksichtigen (Redistribution / Staatskonsum).

.. hat er an späteren Fälligkeitsterminen keine ausreichenden Mittel

zur Verfügung, um seinen Kapitaldienst vollständig zu bestreiten.

Was für Kapitaldienst, was für Fälligkeitstermine? Bitte
konkret!!!
Der Staat braucht den Startkredit doch gar nicht zu tilgen!

Natürlich hat er all seine zinslastigen Vorfinanzierungen zu tilgen. Ich habe den Anschein, dass du die 1948er-Zwangsanleihe zur Schaffung der Geldeinheiten (Refinanzierung) mit der Finanzierung des Staates (Verwaltung, Beamte, Militär, Infrastruktur etc.) verwechselst. Der Staat hat mit der langfristigen Refinanzierung nur das Bezahlungssystem zum Laufen gebracht. Die Kostenseite des Staates ist schon vorher und danach laufend zu finanzieren, deshalb "vorzufinanzieren".

Selbst Wenn, so kann er ihn doch postwendend wieder aufnehmen! Das macht
doch jedes Unternehmen so. Er braucht nur noch ausreichende Einnahmen
jeweils für die Ausgaben im Folgemonat. Er braucht doch grundsätzlich gar
keine zusätzliche Neuverschuldung.

Der Staat hat aber rechtlich keinen Startkredit. Die dem Schuldner längere Rückzahlungszeiträume verschaffenden besicherten Kreditgeschäfte gibt es erst nachdem sich verschuldet (vorfinanziert) wurde. Es gibt keine Bank, die dem Staat vorher Geldeinheiten aus dem Nichts kreditieren kann.

Warum glauben viele daran, dass man diese Schulden doch durch spätere

Steuereinnahmen decken kann?

Was heißt hier "glauben"? Ich habe es doch minutiös beschrieben. Was
für Schulden solle der Staat decken, den Startkredit?
Den könnte er
doch sofort oder in Raten tilgen und umgehend neu aufnehmen.

Tilgen woraus? Das ist dein Aufhänger. Er hat nie ausreichend Mittel, die er dafür verweden könnte. Er muss zinslastig prolongieren oder ständig alte Schulden durch neue ersetzen. Er kann sie aber nicht vollständig tilgen. Denn an jeder Staatseinnahme ziehen bereits die Untertanen (Redistribution / Konsum).

Das braucht
[quote]er aber gar nicht
. Er braucht sich nicht zu entschulden, weil er einen
unbefristet stehenden Überziehungskredit als Anschubfinanzierung bekommen
hatte, sogar zinslos.[/quote]

Wie soll das funktionieren? Es läuft Zeit ab. Ich habe immer noch den Anschein, dass du die 1948er-Zwangsanleihe (Refinanzierungs) mit der Vorfinanzierung der Staatskosten (Finanzierung) verwechselst. Die Vorfinanzierung der Verwaltung, des Militärs etc., der Infrastrukturen, erfolgt nicht durch die erste Zwangsanleihe.

Die Forderung aus der Vorfinanzierung stellen die für den Staat tätig werdenden Bediensteten (Verwaltung, Militär etc.), d.h. alle für den Staat tätig werdenden Stellen (auch Unternehmen, bis hin zur immer wieder gern genannten Druckereien der Noten).

Bis hierhin erst mal.

Mach dir doch bitte erst einmal klar, was der rechtliche Unterschied zwischen einer Verschuldung (z.B. Hauskauf mit 14 tagen Frist), einem Kredit (aus 14 Tagen werden z.B. 3650 Tage) und einer Refinanzierung des Schuldtitels zwecks Schaffung der für die Fristverlängerung notwendigen Geldeinheiten ist.

Herzlichst,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.


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