Die BdL war eine staatliche ZB für die deu. Länder

Beo2, NRW Witten, Mittwoch, 06.01.2016, 19:26 (vor 3319 Tagen) @ Robert3707 Views

Erst mal waren keine privaten Geschäftsbanken beteiligt, das ist richtig. Ist aber eigentlich unerheblich.

Nein, das ist ganz erheblich.

Die Bank deutscher Länder war von Anfang an unabhängig von deutschen Staatsorganen Zentralbank und Staat waren also strikt getrennt.

Sie war staatlich. Welchem Staat sie gehörte, ist in diesem Zusammenhang der Staatsfinanzierung unerheblich.

Sie war der Vorläufer der BuBa und ist in dieser vollständig aufgegangen, samt der Bilanz sowie aller Aktiva und Passiva. Sie war keine Privatbank, sondern eine Staatsbank, meinetwegen eine Staatsbank der Besatzerstaaten. Das kommt auf dasselbe hinaus, was ich beschrieben habe. Die Besatzerstaaten haben bei ihrer heimatlichen ZB auch gar nichts bilanziert. Die BdL war ausschließlich als eine staatliche ZB für die deutschen Länder konzipiert.

Die Gründung der BuBa als Rechtsnachfolger der BdL sowie als staatliches Verfassungsorgan wurde durch das GG vom Mai 1949 vorgeschrieben:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl149s...
_____________________________________

Gesetz über die Deutsche Bundesbank.
Vom 26. Juli 1957

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

ERSTER ABSCHNITT
Errichtung, Rechtsform und Aufgabe

§ 1
Errichtung der Deutschen Bundesbank

Die Landeszentralbanken und die Berliner Zentralbank werden mit der Bank deutscher Länder verschmolzen. Die Bank deutscher Länder wird Deutsche Bundesbank.
____________________________________

Deine Schlussfolgerung ist also falsch.

Nein, sie ist sachlogisch richtig. Die BdL war vom Anfang an eine Staatsbank und ist in der BuBa aufgegangen. Die Staatsanleihe von 1948 ist bei der BuBa bilanziert.

Nein. Das föderale staatsunabhängige ZB-System wurde von den Besatzungsmächten errichtet.

Ja, allenfalls von den Staaten bzw. Staatsbürgern der Siegermächte. Es war also von vornherein eine staatliche ZB für das gesamte Territorium der Besatzerzonen.

Alle Arten Kredite haben nach meinem Verständnis folgende Charakteristika: eine Geldsumme, die vorübergehend den Besitzer gegen eine Sicherheit wechselt und einen Rückgabetermin. Hinzu kommt meistens noch ein Zins dazu. Das gilt auch für die Repogeschäfte der ZB, wie ich gezeigt habe:

Nein. Die Charakteristika eines Kredite ist die Bilanzverlängerung (Schaffung von Geld), welches zurecht nur Kreditinstituten vorbehalten war in einer privat-ökonomischen Wirtschaft. Der Staat war den Marktkräften unterworfen und musste sich dort refinanzieren. Kassenkredite waren nur für untertägige Salden vorgesehen.

Die BuBa verlängert bei den Repogeschäften ihre Bilanz und schafft neues Geld, welches termingerecht zu tilgen ist. Zudem verlangt sie einen Zins dafür. Es handelt sich also um eine spezielle Art von verzinsten Krediten des Staates bzw. der Staatsbürger (via die BuBa) .. an wen auch immer.

Und, diese Repogeschäfte führen zu einer Bilanzverlängerung bei der ZB - wie mir persönlich von der BuBa hier bestätigt wurde. Die BuBa selbst spricht ausdrücklich von "Krediten":
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=345788

Ich hatte dir schon mal gesagt, dass die BuBa auch von multipler Geldschöpfung sprach, welche es nicht gab. Auch die Buba ist eine lernende Organisation.

Ja sicher, die BuBa-Bänker benötigen von Dir Nachhilfeunterricht! Versuche es doch mal und berichte über die Antwort. Bin gespannt!

Die BuBa verlängert bei den Repogeschäften ihre Bilanz und schafft neues Geld, welches termingerecht zu tilgen ist. Zudem verlangt sie einen Zins. Das sind Kredite der Staatsbürger .. und das waren sie auch bei der BdL.

Im übrigen, juristische Paragraphen bilden die soziale Wirklichkeit nicht ab, sondern sie konstruieren sie. Sie sind ein willkürliches Ordnungs- und ein Herrschaftsinstrument. Die Frage ist, wer macht sie?

Die alliierte Bankenkomission.

Na und? War doch jedenfalls ein Staatsorgan. Wessen, das ist bei diesem Thema unerheblich. Die Alliiertenkomission als Staatenorgan griff lediglich der zu gründenden BuBa vor, da der deutsche Staat noch nicht selbst laufen konnte. Die BuBa, d.h. die deutschen Bürger, übernahm und prolongierte dann die Vorfinanzierung des deutschen Staates.

Man wollte einen Rückfall in alte Strukturen der Abhängigkeit von politischen Stellen vermeiden. Die Zentralbank verpflichtete sich dazu, "bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu beachten". Damit war die Bank deutscher Länder von den Weisungen der Alliierten und von der Bundesregierung unabhängig.

Damit war sie dasselbe, was die BuBa auch ist, nämlich eine staatliche Behörde. Die damalige BdL mag zunächst den Staaten der Alliierten gehört haben, bevor sie in der BuBa aufgegangen ist.

Die Staatsfinanzierung fand über die Geldschöpfung der Privaten statt.

Nichts desgleichen geschah. Keine Privatbank war beteiligt.

Der Staat erhielt einen Anschubkredit, das war alles.

Ja, von einer staatlichen ZB.

Gruß, Beo2


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