Staat, Staatsorgane & Repogeschäfte der BuBa ..
Du musst trennen zwischen Staatsbank, welche nicht unabhängig ist und Bundesbank bzw. Zentralbank.
Die BuBa ist eine Staatsbank; ihr Personal sind Beamte. Sie ist Staatseigentum und zugleich ein Verfassungsorgan. Ihre Eigentümer sind die Staatsbürger. Die Bank deutscher Länder (BdL) war ihr Vorläufer, ein Provisorium.
Die Gründung der BuBa als Rechtsnachfolger der BdL sowie als staatliches Verfassungsorgan wurde durch das GG vom Mai 1949 vorgeschrieben
Ich wiederhole zum Einprägen und in Hoffnung auf Lernkompetenz: Staatliches VefassunsgORGAN ist nicht gleich Staatsbank.
Ich wiederhole zum Einprägen und in Hoffnung auf Lernkompetenz: Es gibt mehrere Verfassungsorgane, d.h. von dem GG ausdrücklich erwähnt. Die BuBa ist nur eines davon.
Ich wiederhole: Nur weil da eine Staatsanleihe als Starterset bilanziert wurde, macht es sie nicht zur lupenreinen Staatsbank
Sie war es aber. Es war keine Privatbank beteiligt.
Die BuBa verlängert bei den Repogeschäften ihre Bilanz und schafft neues Geld, welches termingerecht zu tilgen ist.
Ich habe Dir gerade den Unterschied erklärt. Man muss es nur begreifen können/wollen.
Das Verständnisdefizit liegt ganz bei Dir.
Zudem verlangt sie einen Zins dafür. Es handelt sich also um eine spezielle Art von verzinsten Krediten des Staates bzw. der Staatsbürger (via die BuBa) .. an wen auch immer.
Die Buba schafft bei Repogeschäften kein „neues Geld" sondern sie wandelt dabei einen Teil des Nichtbankengeldes in Zentralbankgeld um.
Unsinn. Kein Nichtbankengeld wird dabei ausgebucht oder umgewandelt. Siehe weiter unten ...
Sie bestimmt de jure nur, welche Schuldtitel ex post in gesetzl. ZM umgewandelt werden. Würde sie selbst Kredite geben können, stünde sie in Konkurrenz zu den Geschäftsbanken.
Unsinn. Die BuBa kann nicht "in Konkurrenz zu den Geschäftsbanken" stehen, da sie erstens nur Geschäftsbanken bedient, und zweitens eine andere Währung als die GBanken emittiert.
Man kann zwar umgangssprachlich alles Kredit nennen, ich dachte aber, wie sind hier im Forum schon etwas weiter
Nein, es ist wichtig zu begreifen, dass es sich prinzipiell um zins- und tilgungspflichtige Kredite eigener Art handelt. Sonst könnte die ZB die Geldmenge M0, die Geldbasis, nicht kontrollieren bzw. regulieren.
Die BuBa verlängert bei den Repogeschäften ihre Bilanz und schafft neues Geld, welches termingerecht zu tilgen ist. Zudem verlangt sie einen Zins. Das sind Kredite der Staatsbürger .. und das waren sie auch bei der BdL.
Sie wandelt bereits bestehendes Privatgeld (dessen Deckung vorher von der privaten Bank geprüft wurde) in ZBGeld um,
Völliger Unsinn. Gleich richtig nachlesen:
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Monatsberichtsaufs...
Merkmale von Repogeschäften
"Ein Repo (Sale and Repurchase Agreement, Pensionsgeschäft) kommt über einen Vertrag zustande, bei dem der Verkäufer Wertpapiere an den Käufer verkauft und sich gleichzeitig verpflichtet, dieselben oder ähnliche Wertpapiere zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuÂkaufen. Beim Rückkauf zahlt er den gleichen Preis wie beim ursprünglichen Verkauf, zuzügÂlich Zinsen für den erhaltenen Geldbetrag (Cash) ..."
"Je nachdem, wie man sie betrachtet, erscheinen Repos als wertpapierbesicherter Kredit oder als Wertpapierleihe gegen Liquidität."
das ist ein feiner Unterschied, und da gibt es rhetorisch nichts zu rütteln. Es sind auch keine „Kredite an Staatsbürger"
Es sind "Kredite VON Staatsbürgern".
sondern Wertpapierpensionsgeschäfte mit Banken. Kredite an Staatsbürger geben nur die Geschäftsbanken.
Habe ich nirgendwo bestritten. Du verdrehst und verfälschst häufig meine Aussagen, Kollege!
Staatsorgan ist noch nicht Staat.
Doch, ist ein Bestandteil des Staates.
Du benutzt hier imho den Staatsbegriff rhetorisch beliebig. Mal Staat als juristische Person und mal Staat als Gesellschaft/Gemeinschaft/Bürger.
Nein, mein Staatsbegriff kommt nur in zwei Fassungen vor, die sich ergänzen, was jeweils aus dem Kontext zu ersehen ist: Der Staat ist
__ 1) die Summe all der Behörden, Einrichtungen, Unternehmen ect. Vermögensgegenstände (auch Grund & Boden) etc., welche Eigentum der öffentlichen Hand des Bundes, der Länder und der Kommunen sind.
__ 2) Der Staat besteht aus allen Staatsbürgern .. zzgl. siehe den Punkt 1).
Der Staat ist also nicht mit der Regierung gleichzusetzen. Diese ist nur ein Teil des Staates, ein Staatsorgan.
Die BuBa, d.h. die deutschen Bürger, übernahm und prolongierte dann die Vorfinanzierung des deutschen Staates.
Nein, die Buba sind nicht „die deutschen Bürger". Die Buba ist eine juristische Person.
Doch, sie ist gemeinschaftliches Eigentum der Staatsbürger, wie alle anderen Staatseinrichtungen auch.
Nochmal: Eine staatliche Behörde macht sie nicht zur „Staatsbank", da sie nicht der Exekutivgewalt des Staates untergeordnet ist.
Ich behauptete nirgends, dass eine staatliche Behörde gleich eine Staatsbank sei. Eine Staatsbank ist aber eine staatliche Behörde oder ein Staatsunternehmen. Auf die Bundesbank trifft beides zu:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=345141
Damit ist das Thema beendet.
Es sieht gar nicht danach aus. Von mir aus könnte es sicher längst beendet sein.
Warum der Staat keine Konkurrenz sein kann/soll zum privaten Geld, wurde auch herausgearbeitet hier im Forum.
Du brauchst auch gar nicht auf mich zu reagieren, da ich den Eindruck habe, dass Du ein falsches Spiel gegen mich spielst.
Mit Gruß, Beo2