Die Bank deutscher Länder war von Anfang an unabhängig von deutschen Staatsorganen

Robert, Mittwoch, 06.01.2016, 16:35 (vor 3319 Tagen) @ Beo23686 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 06.01.2016, 17:03

Es sind Staatsanleihen, d.h. Verpflichtungen des Staates, die bereits

vor der Emission vorhandenen und verliehenen Geldeinheiten an den
Gläubiger zum Fälligkeitstermin zurückzuzahlen.

Ja, es ist in 1948 eine stinknormale, unbefristete, jedoch kündbare
Staatsanleihe gewesen und bis heute geblieben
. Und, keine Privatbank
war daran beteiligt.

Der Staat gründet ebenfalls seine eigene Hausbank, die sein

Verfassungsorgan und sein Eigentum ist, und, er KANN bei dieser Bank,
nationale Zentralbank genannt, Kredit aufnehmen, und zwar zinslos, da diese
Bank nicht nur non-profitorientiert zu arbeiten hat, sondern auch, weil
ihre Zinseinnahmen sowieso dem Staat gehören.

Hallo

Erst mal waren keine privaten Geschäftsbanken beteiligt, das ist richtig. Ist aber eigentlich unerheblich.

Die Bank deutscher Länder war von Anfang an unabhängig von deutschen Staatsorganen
Zentralbank und Staat waren also strikt getrennt.

Deine Schlussfolgerung ist also falsch.

Ich verbessere mich: Die geschäftsfähigen Staatsbürger gründeten
gemeinschaftlich eine Staatsbank, welche die Zentralbank des Landes und
zugleich Hausbank der Regierung ist
.


Nein. Das föderale staatsunabhängige ZB-System wurde von den Besatzungsmächten errichtet.

Mit dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank vom 1957 wurde der zweistufige Aufbau des Zentralbanksystems beseitigt. Die Zuständigkeiten wurden der neu gegründeten Deutschen Bundesbank übertragen. Dafür wurden die Landeszentralbanken einschließlich der Berliner Zentralbank mit der Bank deutscher Länder verschmolzen. Das ist alles.
Auch das war keine „Staatsbank" ( wie z.B. in der DDR ) sondern ein eigenständiges unabhängiges Staatsorgan und stand nicht unter der Direktive der Bundesregierung.

Eine Staatsfinanzierung war nur noch möglich bei Großbanken und Sparkassen zur Verhinderung von Inflation (schlechte Erfahrungen mit der Reichsbank)

Ansonsten wäre der damalige Streit um direkte Mindestreserven bzw. generell um die Anrechnung der MR auch auf Spareinlagen ja obsolet gewesen.

Es scheitert schon bei der rechtlichen Beurteilung der einen solchen

Vertrag begründen sollenden Zentralbank. Sie ist nach § 2(1)Nr.1 KWG kein
Kreditinstitut.

Mich interessiert deine "rechtliche Beurteilung" nicht die Bohne. Mich
interessiert die Sachlogik der Vorgänge in der VoWi und alternative
Optionen dazu.

Ich erkenne keine stringente Sachlogik aus deinen Ausführungen

Alle Arten Kredite haben nach meinem Verständnis folgende
Charakteristika
: eine Geldsumme, die vorübergehend den Besitzer gegen
eine Sicherheit wechselt und einen Rückgabetermin. Hinzu kommt meistens
noch ein Zins dazu. Das gilt auch für die Repogeschäfte der ZB, wie ich
gezeigt habe:

Nein. Die Charakteristika eines Kredite ist die Bilanzverlängerung (Schaffung von Geld), welches zurecht nur Kreditinstituten vorbehalten war in einer privat-ökonomischen Wirtschaft. Der Staat war den Marktkräften unterworfen und musste sich dort refinanzieren. Kassenkredite waren nur für untertägige Salden vorgesehen.


Die Bilanzverlängerung in der ZB ist nur nachgelagert ein zusätzliches Spiegelbild zur privaten Bilanzverlängerung für kurzfristige Liquidität im Interbankenmarkt zur finalen Erfüllung.
Hier ist der Unterschied: Erst Kredit und dann Refinanzierung. So lief es auch nach der Währungsreform
der Urspungskredit war eine Ausnahme.

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=346169

Und, diese Repogeschäfte führen zu einer Bilanzverlängerung bei der ZB
- wie mir persönlich von der BuBa hier bestätigt wurde. Die BuBa selbst
spricht ausdrücklich von "Krediten":
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=345788

Ich hatte dir schon mal gesagt, dass die BuBa auch von multipler Geldschöpfung sprach, welche es nicht gab. Auch die Buba ist eine lernende Organisation.

Im übrigen, juristische Paragraphen bilden die soziale Wirklichkeit
nicht ab, sondern sie konstruieren sie
. Sie sind ein willkürliches
Ordnungs- und ein Herrschaftsinstrument. Die Frage ist, wer macht sie?

Die alliierte Bankenkomission. Man wollte einen Rückfall in alte Strukturen der Abhängigkeit von politischen Stellen vermeiden. Die Zentralbank verpflichtete sich dazu, "bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu beachten". Damit war die Bank deutscher Länder von den Weisungen der Alliierten und von der Bundesregierung unabhängig.

einer echten, direkten Demokratie tun dies die Bürger selbst, u.z.
mehrheitlich. Nur in einer solchen Demokratie sind die Paragraphen
demokratisch legitimiert. So etwas haben wir aber nicht.

Hitler und seine Reichsbank waren auch demokratisch gewählt von der Mehrheit.
Bürger können keinen geldpolitischen Entscheidungen treffen.

Zentralinstanzen können sich nicht selbst oder durch selbst erschaffene

Organe finanzieren. Das ist eine weit verbreitete Simulation mit einem
gewaltigen Zirkelschluss.

Zirkelschlüsse sehe immer wieder ich in deiner simulierten Argumentation.
Selbstverständlich können sich "Zentralinstanzen" wie der Staat nicht
"durch sich selbst erschaffen", sondern sie werden von Jemandem geschaffen
und vorfinanziert
. Das ist doch trivial. In diesem Fall waren es die
geschäftsfähigen Bürger dieses Landes. Sie haben sowohl die BdL als auch
die Regierung gemeinschaftlich geschaffen, finanziert und ihnen völlig
unterschiedliche Aufgaben zugeteilt.


Die Staatsfinanzierung fand über die Geldschöpfung der Privaten statt.
Der Staat erhielt einen Anschubkredit, das war alles.


Gruß


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