Und das Kind rief: "Der Kaiser hat doch nichts an!"

Beo2, NRW Witten, Donnerstag, 07.01.2016, 13:53 (vor 3683 Tagen) @ Ashitaka3866 Views

Hallöchen!

Und viertens, wieso kann der Staat seine Ausgaben an seine Einnahmen nicht anpassen? Das ist doch kein Ding der Unmöglichkeit.

Das ist dauerhaft unmöglich.

Wieso schaffen diese Jungs und Mädels das(?):
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/216761/umfrage/staatsverschuldung-der-sch...

Und wieso konnte das in DE in den Jahren 1950-75 funktionieren? Abgesehen von den schlagenden empirischen Beweisen, geht es auch logisch - siehe gleich weiter ...

Auszahlungen vor Einzahlungen -> Zinslastige Vorfinanzierung der Auszahlungen
Du wirst die Prozesse begreifen, sobald du die Folgen des Zeitablaufs in deinen Gedanken berücksichtigt. Der Staat hat immer erst Einzahlungen, nachdem er bereits Auszahlungen geleistet hat.

Das gilt nur ganz am Anfang, als der Staat auf die Beine gestellt werden muss. Dafür bekommt er einen Startkredit seiner Bürger via die neu gegründete ZB, womit er im ersten Monat/Quartal seine Ausgaben finanzieren kann. Mit den ersten Steuereinnahmen am Ende des Monats/Quartals kann er nun im Folgemonat/-quartal seine Ausgaben bestreiten. Dafür bekommt er wieder Steuereinnahmen, mit denen er sich wieder im Folgemonat/-quartal finanzieren kann usw. usf. Der Staat braucht seine Initialverschuldung auch gar nicht zu tilgen.

Hier ist der logische und zeitliche Ablauf berücksichtigt und völlig klar.

Das gilt auch für jedes Unternehmen. Schon während der Leistungserstellung muss konsumiert werden, d.h. bevor die (ersten) Einnahmen hereinkommen. Es muss sich also am Anfang verschulden, um die Leistungserstellung (Betriebs-/Personalkosten + Unternehmerlohn) zu finanzieren. Hierfür bekommt es Einnahmen, mit denen es tilgen kann. Der Kredit muss nahtlos wieder neu aufgenommen ("prolongiert") werden, um wieder produzieren zu können. Dann gibt es wieder Einnahmen usw. usf.. Das Unternehmen muss lediglich seine Initialverschuldung aufrechterhalten, damit es seine Leistungserstellung immer wieder vorfinanzieren kann .. ganz so, wie auch der Staat. Wo bitte schön fehlt hier was?

Bei natürlicher Person übernehmen die Initialfinanzierung die Eltern oder das Sozialamt (Staat), bis das erste Einkommen da ist. Nun kann der Mensch die Ausgaben im ersten Monat der Berufstätigkeit finanzieren. Mit dem ersten Lohn finanziert er seine Ausgaben im Folgemonat usw.. Die Anschubfinanzierung zu tilgen braucht der junge Erwerbstätige auch hier nicht sofort (wie beim Staat), denn dafür sind die Sozialabzüge da, um die alt gewordenen Eltern und andere ehemalige Abgabenzahler (die seine Sozialleistungen mitfinanziert haben) mit durchzufüttern. Wo also fehlt hier was?

Er ist aufgrund des Zeitablaufes dazu gezwungen, sich dauerhaft - zinslastig - vorzufinanzieren.

Richtig. Der Staat muss seine Initialverschuldung prolongieren. Dies geschah auch, bis heute. Eine weitere Aufstockung ist auch nicht nötig.

Und da er zum Zwecke des Machterhalts gezwungen ist, die zeitlich nachfolgenden Einzahlungen über seinen Haushalt andersweitig auszuzahlen (Konsum, Redistribution), ..

Auf solcher Abstraktionsebene den Sachverhalt kontrovers zu diskutieren, halte ich für völlig sinnlos. Bleiben wir doch bei 1948ff in DE.

Also: Der Staat gibt seinen Startkredit, den er von den Bürgern via die neu gegründete ZB bekommen hat, aus und erhebt Steuern. Nun hat er Einnahmen, mit denen er seine Ausgaben im Folgemonat finanzieren kann. Er braucht nicht zu tilgen. Am Ende des Monats bekommt er wieder Einahmen usw. usf.. Wo fehlt hier was?

.. hat er an späteren Fälligkeitsterminen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, um seinen Kapitaldienst vollständig zu bestreiten.

Was für Kapitaldienst, was für Fälligkeitstermine? Bitte konkret!!! Der Staat braucht den Startkredit doch gar nicht zu tilgen! Selbst Wenn, so kann er ihn doch postwendend wieder aufnehmen! Das macht doch jedes Unternehmen so. Er braucht nur noch ausreichende Einnahmen jeweils für die Ausgaben im Folgemonat. Er braucht doch grundsätzlich gar keine zusätzliche Neuverschuldung.

Warum glauben viele daran, dass man diese Schulden doch durch spätere Steuereinnahmen decken kann?

Was heißt hier "glauben"? Ich habe es doch minutiös beschrieben. Was für Schulden solle der Staat decken, den Startkredit? Den könnte er doch sofort oder in Raten tilgen und umgehend neu aufnehmen. Das braucht er aber gar nicht. Er braucht sich nicht zu entschulden, weil er einen unbefristet stehenden Überziehungskredit als Anschubfinanzierung bekommen hatte, sogar zinslos. Er braucht seine Verschuldung nie mehr zu erhöhen, wenn er am Wachstum des BIP nicht interessiert ist.
Ein BIP-Wachstum muss allerdings ebenfalls vorfinanziert werden, wodurch sich Alle, Staat und die Unternehmen (und evtl. Konsumenten) auch höher verschulden müssen; aber nur dann! Das ist doch logisch.

Schuld daran, dass es nicht offensichtlich wird, sind die Geldeinheiten. Sie vernebeln die Sicht auf die systematischen Zusammenhänge. Es entsteht immer wieder der Eindruck, als gäbe es eine Quelle, die das Gap schließen könnte.

Aber dieses Gap wurde doch am Anfang durch Kredit geschlossen, der nicht endgültig getilgt werden muss. Wo ist da noch weiteres Gap???

Die meisten Ökonomen haben von der Geldentstehung, insbesondere den heutigen geldpolitischen Verfahren jedoch keinerlei Ahnung. Und das spüren auch immer mehr Studenten. Ihre Entstehung durch Refinanzierung von Schuldtiteln müssen wir an dieser Stelle nicht wieder vertiefen. Das Forum bietet dazu hervorragende Sammmlungen und Erklärungen.

Was soll das schon wieder?! Duckst Du dich jetzt weg?

Zurück zu den Nichtgeldeinheiten
Es reicht zu verstehen, dass Schulden für Nichtgeldeinheiten in Geldeinheiten bewertetet (gezählt) werden. Insofern sind Geldeinheiten nichts anderes, als standarisierte Bewertungen von Schuldkontrakten mittels Nichtgeldeinheiten.

Was soll das jetzt? Wir waren doch gerade bei der Staatsverschuldung und dem zeitlichen Ablauf von Ausgaben und Einnahmen gewesen. Also bleiben wir schön dabei! Über die allgemeine Geldtheorie können wir ein anderen Mal diskutieren. Die BdL als die staatliche ZB hat in 1948 zusammen mit der kreditnehmenden Regierung 13 Milliarden emittiert, welche die Regierung ausgegeben hat (8 Milliarden sofort, 5 Milliarden im Laufe 1948-49). Da kamen die Geldeinheiten und das Abgabengut her; und diese Staatsanleihe steht immer noch in der Bilanz der BuBa.

Denken wir uns einmal in die Anfänge der Zentralinstanzen (Mesop.) zurück, als es noch keine Geldeinheiten gab.

Nein, das gab es zuletzt in 1948 in DE. Keiner von uns war in Mesopotamien und kennt die genauen Fakten, also lassen wir das. Wir haben doch ein vollständiges Reset des Staates und der VoWi in 1948 gehabt, sogar die komplette Staatsentstehung mit allem drum und dran. Hier können wir sehr schön mit der Analyse im Zeitablauf anfangen, und hier haben wir nachprüfbare Fakten & Zahlen.

Die Zentralinstanz bewertete ihre Vorfinanzierung (Kosten für Heer, Dienerschaft, Aufbau und Erhalt der Strukturen) und die zu erhebenden Abgaben/Tribute in Nichtgeldeinheiten (Land, Naturalien etc.). Wer ist der Vorfinanzier?

Wozu sich über Mesopotamien die Köpfe heißreden? Wir hatten doch in 1948 die vollständige Entstehung einer Zentralinstanz in DE gehabt. Sogar ein Kriegerstamm war dabei, der DE besiegt hatte! Alles ist da und liegt auf dem Präsentierteller.
Die Staatsverschuldung betrug Null, die Abgaben und Einnahmen betrugen ebenfalls Null. Es gab auch keine Geldeinheiten, weil die alten wertlos waren. In den Jahren 1945-48 gab es nur noch den Schwarzmarkt und die Tauschwirtschaft .. und Arbeitsleistung gegen Realgüter. Also bleiben wir dabei.

Das ist der ideale Ausgangszustand, um die Staatsentstehung und Entstehung der Geldeinheiten sowie von Abgaben zu studieren. Ich lasse mich in der weiteren Diskussion auf nichts anderes ein! Sonst kann Jeder frei Schnauze behaupten, was vor Tausenden von Jahren angeblich abgelaufen ist, und das als angeblichen Beweis für die eigene Theorie zu "simulieren".

Abgaben als Besicherung der Verschuldung
Die Zentralinstanz war dazu gezwungen, ihre Einnahmen (Tribute/Abgaben = Nichtgeldeinheiten) an ihre Dienerschaft, an die Untertanen, zurück zu verteilen (Redistribution).

Okay, der Staat bekam in 1948 nach den kreditfinanzierten Ausgaben die ersten Steuereinnahmen und finanzierte damit seine Ausgaben im Folgemonat. Das ist klar.

Auch wollten die Zwingherren (Palast, Tempel) davon leben.

Klar, die Regierungsmitglieder wurden entlohnt, was in den Staatsausgaben immer enthalten ist. Sie haben das ganze Spektakel ja organisiert, und zwar auf ausdrückliche Bestellung der "Untertanen" hin, und sie tun es immer noch, im Prinzip. Die Untertanen bedankten sich mit ihrer Leistungs- und Abgabenbereitschaft sowie mit einem Wirtschaftsboom, der zum steil anwachsenden Wohlstand (zunächst) für alle führte. Das hatte keinen Fehler!

Es ist also festzuhalten, dass die Einnahmen der Zentralinstanz aus diesem Grund nicht ausreichen, um die zinslastigen Schulden der Vergangenheit vollständig zu bedienen.

Nichts desgleichen ist festzuhalten, da nicht annähernd nachgewiesen! Das ist eine Simulation von Argumentation, was Du hier betreibst .. mit abstrakten Formulierungen, die eine Logik suggerieren sollen. Bleiben wir im Jahr 1948ff in DE, wo ein vollständiges Reset des Staates (Staatsgründung) und der VoWi stattgefunden hatte.

Das ginge nur, sofern die Zentralinstanz ihren Konsum und die Redistribution zurückfährt. Die Folge wäre der Zusammensturz der Machtordnung (Aufstände, Hungersnöte etc.)
Die Kapitaldienstfähigkeit (Zins- und Tilgungsdienst) der Zentralinstanz ist deshalb immer und ausschließlich negativ. Auch heute, wo statt Nichtgedeinheiten alle Schulden in Geldeinheiten bewertet werden.

Dies sind unbewiesene Behauptungen.

Oder wie breits im alten Forum in der Unterhaltung zwischen El Sheik und Dottore auf den Punkt gebracht wurde:
"In einer Wirtschaft, in der nicht alles gleichzeitig statt findet, also alle Einzahlungen immer zeitgleich Auszahlungen und im gleichen Sekundenbruchteil wieder Einzahlungen usw. werden können, erscheint zwangsläufig seine Majestät der Zins. Dies wird in den Mainstream-Modellen der Ökonomie schlicht unterschlagen.

Wo, von wem wird unterschlagen, dass Zins für Kredite zu zahlen ist (außer bei der Staatsverschuldung, da völlig unnötig). Auch von mir nicht - siehe gleich weiter ...

Dies ist auch der einzig wirklich wichtige Punkt, worin sich der Debitismus vom Mainstream unterscheidet. Mainstream rechnet mit über die Zeit steten Größen, der Debitismus hängt jeder Größe sofort den Zinssatz an." (Dottore)

Dazu besteht bei der Staatsverschuldung keine systemische oder wirtschaftliche Notwendigkeit, wie ich gezeigt habe. Und Ja, bei den Privaten.

StEin = Staatseinnahmen
StAus = Staatsausgaben
i = Zins
F = Finanzierungslücke

Erstens, ich habe nachgewiesen, dass der Zins nicht fehlt, wenn nicht gespart wird:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=334869

Der ZINS ist das stinknormale und notwendige Einkommen/Einnahmen/Ertrag der Banken. Es sind schließlich Unternehmen wie alle anderen auch.

Zweitens, der Staat hat es grundsätzlich nicht nötig, für die Anschubfinanzierung seiner Ausgaben Zinsen zu zahlen. Im weiteren kann er sich über Steuereinnahmen vollständig refinanzieren. Er braucht nicht einmal die nackte Kreditsumme zu tilgen, da diese prolongiert wird.

StAus(t=0)*(1+i) = StEin(t=1)+ F(t=1)

Initialkredit der ZB(t=0) => StAus(t=0) => StEin(t=1) => StAus(t=2) => StEin(t=3) ... usw. usf.. Es gibt keine F(t=1)!!!

[StAus(t=1)+F(t=1)]*(1+i) = StEin(t=2) + F(t=2)

Es gibt keine F(t=1), F(t=2) usw., wenn nach den Grundsätzen des ordentlichen Kaufmanns gewirtschaftet wird:

Kreditaufnahme => Leistungsbereitstellung (Betriebs-/Personalkosten + Unternehmerlohn) => Leistungsabsatz/Einnahmen => Kredittilgung + erneute Kreditaufnahme => Leistungsbereitstellung => Leistungsabsatz/Einnahmen => ... usw. usf.

Dies gilt sowohl für den Staat als auch für jedes Unternehmen .. und für jede natürliche Person!

Die Finanzierungslücke F(t) ist da.

Nein, dazu besteht keine wirtschaftliche Notwendigkeit.

Im Jahre drei müssen schon beide Finanzierungslücken F1 und F2 finanziert werden samt Zins für F(t=2) sowie Zineszins für F(t=1).
http://www.dasgelbeforum.net/ewf2000/forum_entry.php?id=74620

Dieser Trugschluss entspringt der Prämisse, dass der ZINS grundsätzlich fehlt und immer wieder eine neue Finanzierunglücke aufreissen muss. Diese Prämisse habe ich widerlegt - siehe oben den Link.

Ein Affront? Ja, das naive Kind hat gerufen: "Der Kaiser hat doch nichts an!"

Mit Gruß, Beo2


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