Ein VerfassungsORGAN ist noch keine „Staatsbank" bzw. Staatsorgan ist noch nicht Staat
Erst mal waren keine privaten Geschäftsbanken beteiligt, das ist
richtig. Ist aber eigentlich unerheblich.
Nein, das ist ganz erheblich.
Die Bank deutscher Länder war von Anfang an unabhängig von deutschen
Staatsorganen Zentralbank und Staat waren also strikt getrennt.
Sie war staatlich. Welchem Staat sie gehörte, ist in diesem Zusammenhang
der Staatsfinanzierung unerheblich.
Hallo
Ein VerfassungsORGAN ist noch keine „Staatsbank".
Staatsbanken sind Kreditinstitute, die sich vollständig im Staatsbesitz befinden. Man muss dabei streng zwischen Staatsbank und Zentralbank, deren Aufgabengebiet die Geld- und Währungspolitik eines Währungsraums ist.
Das ist von der Rechtsform ein Unterschied und zwar ein wesentlicher.
Der Zentralbankrat bestand überwiegend nicht aus Regierungsmitgliedern und war nicht an dessen Weisungen gebunden wie z.B. in der DDR. Das war eine lupenreine Staatsbank.
Eine staatliche Behörde macht sie nicht zur „Staatsbank", da sie nicht der Exekutivgewalt des Staates untergeordnet ist. Hier sollte man fähig sein, zu differenzieren und nicht rhetorisch den Begriff missbrauchen.
Zitate BuBa:
[...]Die "Bank deutscher Länder" mit Sitz in Frankfurt hatte in diesem System die Rolle einer Zentralbank des Bundes[...]
Am 26. Juli 1957 verabschiedete der Bundestag das Gesetz über die Deutsche Bundesbank. Darin wurde die Unabhängigkeit der Bundesbank festgeschrieben[...]
Für den Erfolg der Bundesbank war wesentlich, dass sie politisch unabhängig war[...].
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Dossier/Service/schule_und_bildung_kapitel_5.htm...
Sie war der Vorläufer der BuBa und ist in dieser vollständig
aufgegangen, samt der Bilanz sowie aller Aktiva und Passiva. Sie war keine
Privatbank, sondern eine Staatsbank,
Von Privatbank hatte ich gar nicht gesprochen. Was soll das? Die BuBa war ein eigenständiges Organ und dafür verantwortlich, die Liquidität aufrecht zu erhalten. Das Kreditgeschäft ging aber nachfolgend von den privaten Banken aus. Die Erstausgabe von Banknoten macht sie nicht zur lupenreinen Staatsbank.
Deshalb ja auch Mindestreserven (Streit um Verzinsung der MR und ob private Buchgelder der MR unterliegen sollen) und auch Repogeschäfte. Sonst hätte man sich diesen Zirkus sparen können mit der MR und den Repos und der Staat hätte sich gleich direkt Geld drucken können. Das wollte man aber zurecht vermeiden aufgrund schlechter Erfahrungen mit der Reichsbank.
meinetwegen eine Staatsbank der
Besatzerstaaten. Das kommt auf dasselbe hinaus, was ich beschrieben habe.
Nein.Du musst trennen zwischen Staatsbank, welche nicht unabhängig ist und Bundesbank bzw. Zentralbank.
Die Besatzerstaaten haben bei ihrer heimatlichen ZB auch gar nichts
bilanziert. Die BdL war ausschließlich als eine staatliche ZB für die
deutschen Länder konzipiert.
Nein. Bis 1951 unterlag die BdL den Weisungsbefugnissen der Westalliierten. Danach war sie unabhängig und unterstand auch nicht den Weisungen der damaligen Bundesregierungen
Wäre sie eine Staatsbank, würde sie den Weisungen des Finanzministerium bzw. der Exekutive unterliegen.
Die Gründung der BuBa als Rechtsnachfolger der BdL sowie als staatliches
Verfassungsorgan wurde durch das GG vom Mai 1949 vorgeschrieben:
Ich wiederhole zum Einprägen und in Hoffnung auf Lernkompetenz: Staatliches VefassunsgORGAN ist nicht gleich Staatsbank.
Das ist von der Rechtsform ein Unterschied und zwar ein wesentlicher.
Der Zentralbankrat bestand überwiegend nicht aus Regierungsmitgliedern.
Nein, sie ist sachlogisch richtig. Die BdL war vom Anfang an eine
Staatsbank und ist in der BuBa aufgegangen. Die Staatsanleihe von 1948
ist bei der BuBa bilanziert.
Ich wiederhole: Nur weil da eine Staatsanleihe als Starterset bilanziert wurde, macht es sie nicht zur lupenreinen Staatsbank
Das ist der Unterschied zur DDR o.a.. Die konnte direkt den staatseigenen Betrieben Kredite geben.
der Präsident der Staatsbank der DDR gehörte zugleich dem Ministerrat an.. Die Staatsbank war Organ des Ministerrates der DDR; der Notenbankchef war weisungsgebunden.
Alle Arten Kredite haben nach meinem Verständnis folgende
Charakteristika: eine Geldsumme, die vorübergehend den Besitzer gegen eine
Sicherheit wechselt und einen Rückgabetermin. Hinzu kommt meistens noch
ein Zins dazu. Das gilt auch für die Repogeschäfte der ZB, wie ich
gezeigt habe:
Nein. Die Charakteristika eines Kredite ist die Bilanzverlängerung
(Schaffung von Geld), welches zurecht nur Kreditinstituten vorbehalten war
in einer privat-ökonomischen Wirtschaft. Der Staat war den Marktkräften
unterworfen und musste sich dort refinanzieren. Kassenkredite waren nur
für untertägige Salden vorgesehen.Die BuBa verlängert bei den Repogeschäften ihre Bilanz und schafft
neues Geld, welches termingerecht zu tilgen ist.
Ich habe Dir gerade den Unterschied erklärt. Man muss es nur begreifen können/wollen.
Zudem verlangt sie einen Zins dafür[/b]. Es handelt sich also um eine spezielle Art von verzinsten
Krediten des Staates bzw. der Staatsbürger (via die BuBa) .. an wen auch
immer.
Es ist aber kein Marktzins(Risikoprämie) sondern ein geldpolitisches Instrument.
Die Buba schafft bei Repogeschäften kein „neues Geld" sondern sie wandelt dabei einen Teil des Nichtbankengeldes in Zentralbankgeld um. Sie bestimmt de jure nur, welche Schuldtitel ex post in gesetzl. ZM umgewandelt werden. Würde sie selbst Kredite geben können, stünde sie in Konkurrenz zu den Geschäftsbanken. Das wollte man aber vermeiden, weil man die private Eigentumsökonomie ( „wir Bürger") an erster Stelle heben wollte. Die Staatsorgane sollte überwiegend nachrangig agieren und sich seine Mittel nur von den Bürgern holen.
Wenn sie „neues Geld" schaffen würde, bräuchte sie keine Repogeschäfte sondern könnte dem Staat direkt finanzieren. Das ist wie gesagt nur für Ausnahmefälle vorgesehen. Eine Bilanzverlängerung bei der ZB ist also nur nachgelagert. Die Geldentstehung geht primär von den Privaten aus, welche in den Geschäftsbanken und Sparkassen organisiert sind.
Man kann zwar umgangssprachlich alles Kredit nennen, ich dachte aber, wie sind hier im Forum schon etwas weiter
Und, diese Repogeschäfte führen zu einer Bilanzverlängerung bei der
ZB - wie mir persönlich von der BuBa hier bestätigt wurde. Die BuBa
selbst spricht ausdrücklich von "Krediten":
Ich hatte dir schon mal gesagt, dass die BuBa auch von multipler
Geldschöpfung sprach, welche es nicht gab. Auch die Buba ist eine lernende
Organisation.Ja sicher, die BuBa-Bänker benötigen von Dir Nachhilfeunterricht!
Versuche es doch mal und berichte über die Antwort. Bin gespannt!
Ja sie benötigte ja „Nachhilfeunterricht in einigen Punkten, welchen sie ja auch bekam wenn auch nicht von mir. Das waren halt auch nur „Neoklassiker"
Die BuBa verlängert bei den Repogeschäften ihre Bilanz und schafft neues
Geld, welches termingerecht zu tilgen ist. Zudem verlangt sie einen Zins.
Das sind Kredite der Staatsbürger .. und das waren sie auch bei der BdL.
Sie wandelt bereits bestehendes Privatgeld (dessen Deckung vorher von der privaten Bank geprüft wurde) in ZBGeld um, das ist ein feiner Unterschied, und da gibt es rhetorisch nichts zu rütteln. Es sind auch keine „Kredite an Staatsbürger" sondern Wertpapierpensionsgeschäfte mit Banken. Kredite an Staatsbürger geben nur die Geschäftsbanken.
Das liegt daran, dass eine Zentralbank von vornherein dazu angelegt war, den Zahlungsverkehr zu sichern zwischen den Staaten/Ländern bzw. zwischen den Banken.
Im übrigen, juristische Paragraphen bilden die soziale Wirklichkeit
nicht ab, sondern sie konstruieren sie. Sie sind ein willkürliches
Ordnungs- und ein Herrschaftsinstrument. Die Frage ist, wer macht sie?
Auch aber nicht nur. Juristische Paragraphen leiten sich auch aus der Wirklichkeit ab.
Staatsgebilde waren ursprünglich auch nicht die soziale Wirklichkeit. Das hilft uns nun nicht weiter.
Na und? War doch jedenfalls ein Staatsorgan.
Staatsorgan ist noch nicht Staat. Organe sind juristische Personen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können/sollen. Von daher unterliegt dieses Organ nicht den direkten Weisungen des anderen Organs (Finanzministerium, Bundesregierung). Dazu müsste erst die Verfassung geändert werden.
Du benutzt hier imho den Staatsbegriff rhetorisch beliebig. Mal Staat als juristische Person und mal Staat als Gesellschaft/Gemeinschaft/Bürger.
.Die Alliiertenkomission als Staatenorgan griff
lediglich der zu gründenden BuBa vor, da der deutsche Staat noch nicht
selbst laufen konnte. Die BuBa, d.h. die deutschen Bürger, übernahm
und prolongierte dann die Vorfinanzierung des deutschen Staates.
Nein, die Buba sind nicht „die deutschen Bürger". Die Buba ist eine juristische Person
Und 1951 unterlag die BdL den Weisungsbefugnissen der Westalliierten. Danach war sie aber unabhängig und unterstand auch nicht den Weisungen der damaligen Bundesregierungen.
Damit kann sie keine Staatsbank gewesen sein, weil weder die Bürger dort reinreden dürfen noch die Regierung.
Die deutschen Bürger sind organisiert in den verschiedenen Geschäftsbanken/Sparkassen etc. und zwar als Eigner, Gläubiger und Kreditnehmer. Die Buba repräsentiert nur als Organ eine höhere Ordnung, welche sie überwacht. Dabei repräsentiert sie aber nicht die Bürger. Die Bürger produzieren sich ihr Geld selbst durch Belastung von privatem Eigentum bzw. durch Zurverfügungstellung ihres eigenen Ncihtbankengeldes in Form von Bankanleihen, Spareinlagen, Aktien etc.
Man wollte einen Rückfall in alte Strukturen der Abhängigkeit von
politischen Stellen vermeiden. Die Zentralbank verpflichtete sich dazu,
"bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die allgemeine Wirtschaftspolitik der
Bundesregierung zu beachten". Damit war die Bank deutscher Länder von den
Weisungen der Alliierten und von der Bundesregierung unabhängig.Damit war sie dasselbe, was die BuBa auch ist, nämlich eine staatliche
Behörde. Die damalige BdL mag zunächst den Staaten der Alliierten
gehört haben, bevor sie in der BuBa aufgegangen ist.
Nochmal: Eine staatliche Behörde macht sie nicht zur „Staatsbank", da sie nicht der Exekutivgewalt des Staates untergeordnet ist.
Der deutsche Begriff „Staatsbank“ ist sowieso veraltet, sondern hat ausschließlich geschichtliche Bedeutung , (und für dich noch eine rhetorische Bedeutung). So werden die Landesbanken z.B. zwar als Staatsbanken bezeichnet, doch sind sie ausschließlich für die jeweiligen Bundesländer zuständig
Die KfW bezeichnet man mitunter auch als Staatsbank, weil dessen Bankgeschäfte unter staatlicher Aufsicht und für Rechnung des Staates betrieben werden. (Finanzministerium).
Der Unterschied ist ganz klar, keine der Banken kann im Auftrag der Staaten Geld emittieren.
Der Staat bzw. dieses StaatsORGAN war von Anfang an der privaten MaWi untergeordnet und war nur zuständig, um den internationalen Bankenverkehr liquide zu halten und über die Geldpolitik indirekten Einfluss über die private Geldmenge zu nehmen.
Damit ist das Thema beendet. Wer diesen Unterschied nicht sauber herausarbeiten kann, dem ist nicht mehr zu helfen
Warum der Staat keine Konkurrenz sein kann/soll zum privaten Geld, wurde auch herausgearbeitet hier im Forum.
Gruß