Ja, da gebe ich Dir recht ...

CrisisMaven ⌂, Sonntag, 22.03.2015, 21:20 (vor 3946 Tagen) @ Falkenauge7150 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 22.03.2015, 21:25

Genau das haben wir zur Zeit (Art. 7). Mit den Folgen, die alle bedauern.

Nein, Art. 7 wird als die Aufgabe des Staates interpretiert, das Schulwesen nicht nur rechtlich zu beaufsichtigen, sondern auch inhaltlich zu bestimmen. Insofern widerspricht er im Grunde Art. 2. Das ist das Problem. Es ist alles noch obrigkeitsstaatliches Denken, bis zum Bundesverfassungsgericht. Wenn man das Politikern oder Kultusbeamten entgegenhält, schauen die einen völlig verständnislos an, als ob man einen Ochsen ins Horn petzt.

Ja, das BVerfG behilft sich dadurch, dass es meine diesbezueglichen Verfassungsbeschwerden regelmaessig ohne Begruendung nicht zur Entscheidung annimmt (normalerweise begruendet es auch Nicht-Annahmebeschluesse kurz, was ihm hier aber nicht recht gelingen will, weil es dann entgegen dem Wortlaut urteilen muesste).

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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