Problem des staatlichen Bildungswesens
Will man eine gute Ausbildung für seine Kinder haben, so wird man (wie im
Ausland auch) in den sauren Apfel beißen müssen und die Kinder auf einer
guten Privatschule unterbringen müssen. In etlichen unserer Nachbarländer
arbeiten die Frauen nur deshalb mit, um das Schulgeld für die Kinder zu
finanzieren. Leider kommt es dadurch erst wirklich zu einer mangelnden
Bildungsgerechtigkeit.
Das grundsätzliche Problem ist das staatlich gelenkte Bildungssystem, das prinzipiell mit Demokratie nichts zu tun hat. Die staatliche Schule ist in obrigkeitsstaatlichen Zeiten entstanden. Der absolutistische Staat übernahm das Schulwesen sukzessive aus der Hand der Kirchen und gestaltete es über verbindliche Lehrpläne und Prüfungen in seinem Sinne aus.
„Im 18. Jahrhundert setzte sich der Polizei- und Militärstaat mit seinen merkantilistischen Interessen dem Individuum gegenüber absolut. Er benutzte auch die Pädagogik als Mittel, um seine ´Macht´ und seinen ´Reichtum´ zu vermehren. Von jedem Untertan wurden angespannte Tätigkeit, Gehorsam und Pflichterfüllung verlangt, wobei aus dem staatlichen Machtwillen eine eigentümliche Dynamik erwuchs. Im pädagogischen Bereich kam dies in der Forderung, auf die künftige Brauchbarkeit vorzubereiten. (...) Der Grundsatz, ´das Kind gehört dem Staat´, den jede totalitäre Staatsform vertritt, war hier bereits vorweggenommen. ´Die gefährlichste Verobjektivierung des pädagogischen Ziels´ lag darin, dass sich die Sorge nicht auf das Gedeihen des Heranwachsenden richtete, sondern auf seine künftige Brauchbarkeit, seine ´Leistung´."
Dieses staatliche System herrscht noch heute. Es hat sich im Prinzip nicht verändert, sondern ist nur noch weiter ausgedehnt worden.
Ein mit den Grundelementen der Demokratie verbundenes Schulwesen kann nur aus der Selbstbestimmung der Betroffenen, der Lehrer und Eltern, hervorgehen. Das freie Selbstbestimmungsrecht des mündigen Bürgers nach Art. 2 GG verlangt, dass Schulen nur von Staat und Wirtschaft unabhängige, freie Einrichtungen sein können, in denen die Lehrer aus ihrer fachlichen Kompetenz und ihren konkreten Erfahrungen und Erkenntnissen vor Ort die Unterrichtsinhalte, Methoden und Organisationsformen selbst bestimmen. In der entstehenden Vielfalt von Bildungseinrichtungen werden sich die Eltern aus ihrer Erziehungsverantwortung für das ihnen zusagende Schulprofil frei entscheiden können. Dem Staat kann nur eine Rahmen setzende, rechtliche Aufsichtsfunktion zukommen.
Grundlegende Gedanken dazu:
http://fassadenkratzer.wordpress.com/2013/12/20/das-staatliche-schulsystem-als-relikt-d...