Nicht Artikel 2, sondern Artikel 7 Grundgesetz ist einschlaegig ...
Das grundsätzliche Problem ist das staatlich gelenkte Bildungssystem, das prinzipiell mit Demokratie nichts zu tun hat. Die staatliche Schule ist in obrigkeitsstaatlichen Zeiten entstanden.
Die Demokratie uebrigens auch ...
Die gefährlichste Verobjektivierung des pädagogischen Ziels´ lag darin, dass sich die Sorge nicht auf das Gedeihen des Heranwachsenden richtete, sondern auf seine künftige Brauchbarkeit, seine ´Leistung´.
Das wird aber stets, damals wie heute, als das "Beste" fuer das Kind gesehen. Leistung fordern und so. Das ist eben in den Hirnen staatsfixierter Eltern kein Widerspruch!
Die beschweren sich noch, wenn der Lehrer ihre Kinder "nicht richtig rannimmt"!
Dieses staatliche System herrscht noch heute. Es hat sich im Prinzip nicht verändert, sondern ist nur noch weiter ausgedehnt worden.
Ja, Grundgesetzwidriges Schulsystem ...
Das freie Selbstbestimmungsrecht des mündigen Bürgers nach Art. 2 GG verlangt, dass Schulen nur von Staat und Wirtschaft unabhängige, freie Einrichtungen sein können, in denen die Lehrer aus ihrer fachlichen Kompetenz und ihren konkreten Erfahrungen und Erkenntnissen vor Ort die Unterrichtsinhalte, Methoden und Organisationsformen selbst bestimmen.
Nein "lex specialis" derogiert "lex generalis". Die Spezialvorschrift ist eben Artikel SIEBEN Grundgesetz! Da kann in Art. 2 stehen "was will"!
In der entstehenden Vielfalt von Bildungseinrichtungen werden sich die Eltern aus ihrer Erziehungsverantwortung für das ihnen zusagende Schulprofil frei entscheiden können.
Dazu muessten sie erstmal selber was von Paedagogik/Didaktik verstehen ...
Dem Staat kann nur eine Rahmen setzende, rechtliche Aufsichtsfunktion zukommen.
Genau das haben wir zur Zeit (Art. 7). Mit den Folgen, die alle bedauern.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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