Nein, das tut die Verkehrshaftpflicht ...
Meine Privathaftpflichtversicherung deckt die Mehrzahl von Steitfällen in Haftungsfragen, insbesondere in Verbindung mit meinem Kfz?
Die Privathaftpflicht haftet ohne zusaetzlichen Einschluss auch nicht fuer Hunde- oder Pferdehalterhaftpflicht oder Boote etc.
Wohl aber i.d.R. wenn der Sohnemann mit 11 Jahren am Strassenverkehr mit einem zulassungsfreien motorisierten Fahrzeug bis 6 km/h teilnimmt ...
Da aber die KFZ-Haftpflicht die Prozessrisiken "rund um's Auto" schon abdeckt und jeder eine haben muss, der ein nicht zulassungsfreies KFZ auf oeffentlichen Wegen betreiben will (oder einen nicht selbstfahrenden Haenger), und praktisch jeder, bevor er eine Rechtschutzversicherung abschliesst, schon eine Privathaftpflicht hat (das waere sonst ein seltsamer Zeitgenosse), leistet die RV eben viel weniger oft, als die Versicherten meinen. Sonst waere sie teurer.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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