Ja, habe Deckungszusage
Sprichst Du da aus eigener Erfahrung, d.h. hast eine
Deckungszusage
bekommen konkret von DEINER RV?
*** Ja, mein RA hat von meiner RV (Auxilia) vor knapp 2 Jahren die Deckungszusage erhalten.
Es gibt aber einen zweiten Grund, warum ich kaum glauben mag, dass eine
Rechtschutzversicherung bei diesen Kosten fuer
Verfahren
gegen die Landesrundfunkanstalten in Vorleistung traete: mangelnde
Aussicht auf Erfolg. Denn -bis auf die Ausnahmen, in denen dem
Beitragseinzugs"service" Verfahrensfehler unterlaufen (sind - der wird ja
lernfaehig sein)-, ist die Rechtslage fuer Juristen grds. klar. Die
Rechtschutzversicherung finanziert i.d.R. keine Klagen gegen gesetzlich
geregelte Verpflichtungen, die, wie hier, ausnahmslos fuer alle gelten,
d.h. wo es keinen
Ermessensspielraum
gibt, ueber den man (erfolgreich) streiten koennte.
*** wenn das so ist, warum ist dann meine Klage noch nicht längst abgewiesen? Ich sehe, dass es ziemlich eindeutige Signale aus der Politik gibt, dass das ganze System der Rundfunkfinanzierung grundlegend umgekrempelt wird.
Gruß!
--
die Grenze der Staatsverschuldung ist reine Massenpsychologie!