Kurze Antwort zu Urteilen und Unterschriftena

Leser68, Mittwoch, 15.07.2015, 22:48 (vor 3841 Tagen) @ azur7263 Views

Ich selber habe im Jahr 1986 ein Schreiben von einer Staatsanwaltschaft
bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass Ermittlungen gegen mich

wegen

geringer Schuld eingestellt seien (es ging um Mißbrauch von
Ausweispapieren für eine mögliche DDR-Flucht).
Unterzeichnet hat nicht etwa ein Staatsanwalt - da steht nur "gez." und
der Nachname, sondern eine Justizangestellte, wobei nur die Bezeichnung
"bgl.:" deren vermutliche Unterschrift, aber nicht deren voller Name -
weder Vor- noch Zuname - dabei stand.

Müssen Urteile nie von einem Richter unterschrieben sein? Genügt

immer

die Unterschrift eines Rechtspflegers?


Ehrlich, und nach so langer Zeit ist nicht klar geworden, dass ein
Einstellungsbescheid der StA kein Urteil ist, dass natürlich anders
gefasst ein muss?

Wo habe ich denn gesagt, dass mein Einstellungsbescheid ein Urteil sei?

Sind Justizangestellte oder Regierungsangestellte BeamtInnen (2:55)?


Ja, aber sicher nicht. Das sind doch Angestellte!
Die gibt es auch im öffentlichen Dienst!

Aha, aber dennoch wurde im Video von Herrn May ein Schreiben gezeigt wo eine XXX-Angestellte einen Beamtentitel aufführte.


Es gibt klare gesetzliche Grundlagen für Richter und StA (eigentlich für
alles im Staate): Das regeln vorzugsweise GVG
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfassungsgesetz und GG und die
Prozessordnungen (die sind in Gesetzsform und jeweils online, wie z. B.
StPO, ZPO, VwGO).

Ohja, Papier ist geduldig. Wie geduldig können viele Betroffene in Stuttgart erzählen.


Aber es müssen eben nicht alles Sachen von Richtern unterschrieben
werden. Sicher will jeder, dass genau sein Fall dem 'Oberdirektor'
vorliegt, aber das geht schlicht nicht.

Oder unterschreiben die nur Urteile wenn es gegen wichtige
Persönlichkeiten geht?


Unfug, lies doch nach:
https://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_%28Deutschland%29

Also immer.

Zitat:
"Form und Inhalt des Urteils
Für das – allein maßgebliche – schriftliche Urteil gelten die nachfolgend dargestellten Regelungen:
Unterschrift der Richter (§ 315 Abs. 1 ZPO)"

Wie jetzt? Unterschreiben Richter jetzt immer oder nicht?

Und warum steht da nicht, dass da auch Justizangestellte, also z.B. Rechtspfleger, in Vertretung unterschreiben dürfen?
Und warum steht da nicht, dass man als Empfänger des Urteils nur eine Ausfertigung bekommt?

Habe gerade noch das hier gefunden:

" Heinrich (der Kleine) 28. Februar 2012 um 14:08

Noch mal zum Mitschreiben auch für DICH:
Das Urteil welches zugestellt wird ist vom Richter auch zu unterschreiben, genau wie ein Durchsuchungsbefehl.

Warum???

Weil der Vollzugsbeamte NICHT im Normalfall seiner Arbeit im Archiv des Gerichtes nachfragen kann und will, DENN er muß innerhalb seiner Vorschriften unverzüglich handeln können. Deshalb gibt es eine Ausfertigung des Urteils für den Kläger UND zusätzlich eine zu beantragende vollstreckbare Ausfertigung (Z. B. für Gerichtsvollzieher). Diese AusfertigungEN müssen laut Gesetzeslage unterschrieben sein, was auch höchst logisch ist!!! Das Urteil muß der Vollzugsbeamte für seine Arbeit PRÜFEN und erst DANN handeln. Deshalb die Unterschrift i. v. g. Fällen auf dem Urteil IMMER.

Schau selber in den gesetzlichen Bestimmungen nach! Danach denken und dann hier schreiben!!!

Habe damit gerade persönlich mehrfach zu tun."
https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/02/28/justiz-nutzt-die-unkenntnis-der-burge...

Also ist anscheinend doch eine Unterschrift auch für Urteilsempfänger nötig vom Richter oder Rechtspfleger.


Aber nicht vergessen: Eine Einstellung ist kein Urteil.

s.o.


Es gibt nicht nur Urteile, sondern z. B. auch Beschlüsse usw. Da muss man
sich eben etwas belesen.

Aha und was ist wenn auf einem Urteil "Ausfertigung" drüber steht?

Ist das auch nicht eine Art Rechtsbeugung?


Das käme darauf an. Sieh nach, was die Rechtsbeugungsnorm wie schützt.
Da gibt es Tatbestandsvoraussetzungen, und die lassen sich lesen. Und
Rechts-Kommentare.

Jedenfalls nicht einfach wie bei anderen Begriffen denken, man weiß es,
und dann wild losjonglieren.

Ich stelle manchmal auch rethorische Fragen. Also aufgepasst und nicht immer zuuu viel in meine Antworten hineininterpretieren.


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