Klage einlegen oder auf Barzahlung bestehen

Ötzi, Dienstag, 14.07.2015, 15:16 (vor 3841 Tagen) @ Leserzuschrift8668 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 14.07.2015, 15:19

Natürlich bleibt noch der Klageweg, aber angesichts der bisherigen
Entscheidungen habe ich diesbezüglich nicht allzu viel Hoffnung, obwohl
ich diese Zwangsabgabe nach wie vor als rechts- und sittenwidrig
betrachte.

[...]
Ich möchte auf jeden Fall auf Zeit spielen.

Hallo Leserzuschrift,

um auf Zeit zu spielen, wäre die Klage doch eine gute Möglichkeit. Soweit ich mich informiert habe (bin erst beim Widerspruch), kostet die Klage auf der ersten Ebene in der Regel weniger als hundert Euro, und ist ohne Anwalt möglich.

Alternativ könntest du den Zahlungswillen verkünden, jedoch darauf verweisen, dass du nur mit gesetzlichem Zahlungsmittel, also Bargeld, bezahlen willst. Sie Sollen dich informieren, wenn sie eine Kasse eingerichtet haben.

Ich selbst habe erst im Mai den ersten Festsetzungsbescheid bekommen, mit Säumniszuschlag. Zum Ende der Widerspruchsfrist habe ich dann den Festsetzungsbescheid zurückgewiesen aufgrund fehlenden Grundlagenbescheids ohne Säumniszuschlag (LG Tübingen) und vorsorglich Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung eingelegt. Das ganze handschriftlich zum Saarländischen Rundfunk.

Schon nach wenigen Tagen war eine Antwort da, jedoch nur ein Informationsschreiben, indem auf alles Mögliche eingegangen wurde, unter anderem auf das Urteil des LG Tübingen, es sei noch nicht rechtskräftig und liege dem Bundesgerichtshof vor, und der SR rechne mit einer Ablehung durch den BGH.

Ich werde wohl zurückschreiben, dass damit der Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag bis zum Urteil des BGH als von mir zurückgewiesen gilt. Meinen vorsorglichen Widerspruch haben Sie ohnehin noch nicht abgelehnt.

--
Hat eigentlich schon jemand versucht, den Widerspruch zur Niederschrift einzulegen? Stelle ich mir lustig vor, und würde die Sache eventuell verzögern, wenn kein Mitarbeiter dafür zuständig ist.


EDIT: Falls der Beitragsservice tatsächlich eine Kasse zur Barzahlung einrichtet, muss man ja dann trotzdem nicht nach Köln fahren, sondern kann das Geld immer noch überweisen.


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