@Friedrich, @Leser
Hallo L68,
erst mal hierzu:
@Leser68. Ja, die Unterschriften... bei mir steht auch "i. V.", also
wollen die keine Verantwortung übernehmen. Vielleicht sollte man sie
erstmal da packen.
Das heißt doch nur in Vertretung.
Das heißt: Der Vertretene handelt nicht selbst. Der Vertreter handelt für einen anderen. Und zwar mit Vollmacht.
Sonst stünde das doch z. B. i. A. = im Auftrag.
Siehe die diversend Feinheiten, wie Innen- und Außenvollmacht usw. und Abgrenzung zu Auftrag (oder gar Botenschaft):
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertretungsmacht
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertretung
https://de.wikipedia.org/wiki/Organschaftliche_Vertretung
https://de.wikipedia.org/wiki/Stellvertretung
Das heißt, es gibt einen eingeräumten und ausgewiesenen Handlungsspielraum.
Das BGB regelt das für alles Beispielhaft. Auch was ist, wenn Vollmachten nur t. w. deutlich entzogen wurden, also nur nach innen oder nur nach außen, was wenn Vertretungsmacht überschritten wurde usw.
https://de.wikipedia.org/wiki/Auftrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Bote_(Recht)
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Gehilfe (vorzugsweise Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe) und Prokura.
Das muss man mit Vorsicht betrachten, denn daran ist auch einiges mächtig in die Grüchteküche geraten (wo Regelungen von Seerecht, aber auch fremder Groß- und Kleinschrift wie hier rechtsverbindlich interpretiert werden, als sei das irgendwie klar und verbindlich).
Wollen würden die schon, aber sie dürfen nicht, weil sie dazu nicht
befugt sind trotz aller bundesdeutscher Gesetze. Das hängt glaube ich
irgenwie mit den sogenannten SHAEF-Gesetzen zu tun bzw. damit, dass wir
nach wie vor ein besetztes Land sind. D.h. eigentlich könnte wohl nur ein
amerikanischer Beamter/Behördenmitarbeiter, dessen Aufgabengebiet
Deutschland ist, wirklich als Gerichtsvollzieher/Richter/Staatsanwalt etc.
arbeiten bzw. Verantwortung wahrnehmen.
Wie oft haben denn Allierte diesen Kram von anderen erledigen lassen? Die absolute Masse (und das ist noch untertrieben) aller Vorgänge läuft dabi nach deutschem Recht (viele Besatzer wollen nur Tribut, aber nicht alle Arbeit). Viel ist wie gesagt nur herbeigewünscht und herbeigezogen, von Leuten, die oft nicht ansatzweise (undd schon gar keine fachliche) Ahnung haben.
Aber wenn das passieren würde,
dann würde sehr viele Menschen auf einmal wirklich aufwachen und das soll
ja nicht passieren.
Was würden sie denn bemerken? So was wie F. oder völlig falsche und widerlegte Legenden, wie die zu angeblich notwendigen "Geltungsbereichen", zum Staatshaftungsrecht (trotz gescheiterter Reform nach wie vor in Kraft und Anwendung), zur Verwendung von Geschäftsbereich im GG (das ist schlicht das deutsche Wort für Ressort, war schon unterm Kaiser so, aber auch in der Weimaer Reichverfassung), und nun, dass GV-Wesen sei still und heimlich außer Kraft gesetzt worden (weil die Staatslenker einen Fehler machten und sich ein Bein absägten - Kopfschüttelsmiley)
Deswegen der Umweg über die Nicht-Verantwortung, die
(bisher) kaum jemand bemerkt.
Klar, man muss nur dran glauben, dass man zu den wenigen Auserwählten gehört, die das irgendwie doch bemerketen, aber alle anderen nicht. Das ist auch wie ein Traum (Kopfschüttelsmiely).
Dass die sich alle so penibel an Gesetze halten (müssen), ist wiederum
unser Vorteil in dieser Sache und auch sonst.
Das sehen nicht alle Laien so, ist aber richtig und rührt aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_...
Nennt sich: Grundsatz der Gesetzesbindung.
@leserzuschrift: Und ist eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten?
@Friedrich: Du beschreibst mal wieder einen Vorgang. Aus dem leitest Du etwas ab, was Dir gefällt.
Was da genau passierte, und warum, erklärt das nicht.
Auch hast zwar keine erarbeitete Ahnung von der nicht einfachen Materie, aber auch nicht mal nachgelsen, wie das mit der Reform des GV-Wesens läuft (dabei gibt es da die warnende Geschichte um die angeblichen Folgen einer gescheiterten Reform im Staatshaftungsrecht). Und, was mit Beleihungen lösbar ist usw.
Du missinterpretierst und willst etwas behaupten, wovon Du leider so keine Ahnung hast.
Habe nun etliche dieser Dinge, die auf diversen wilden Seiten behauptet werden, widerlegt. Und auch schon mal hinterfragen müssen, was den GV bewogen hat, wann und wie lange, von der Vollstreckung Abstand zu nehmen. Denn dafür kann es eine Reihe von Gründen geben, wie z. B. dass bereits festgestellt, dass bei Dir nichts zu holen ist.
Kennst Du den Fall, wo ein Junge just in dem Moment mit einem Stock gegen einen Strommast schlug, als ein größerer Stromausfall begann? Der hat jahrelang darunter gesundheitlich gelitten, so ernst nahm er das (das war für ihn irgendwie so was wie wirklich - einzelne Dinge an der Geschichte und die Folgen waren jedenfalls wirklich)?
Fehlinterpretationen aus einem Einzelfall: Das kann schlicht in die Irre führen. Wie auch der Irrglaube, man hätte den Stein der Weisen gefunden.
Das narrt und hält auf.
Viele freundliche Grüße
azur
PS: finde es sehr gut, wenn Laien sich da gründlich einarbeiten. Aber auch Gesetze- und Urteile lesen sich anders mit dem oft notwendigen Hintergrundwissen. Das sollte man auf dem Zettel haben.
Wenn ich in technische Berichte oder Anleitungen schaue, weiß ich, dass das ein Fachmann weit besser versteht. Ist ja auch kein Wunder.
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