Nicht zwingend
Das kommt auf das Bundesland an, in dem du lebst. In den meisten Bundesländern der BRD besagen die Verwaltungsverfahrensgesetze sinngemäß: Für die Behörden des Bundeslandes X gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz.
Und dort steht unter §37 Absatz 5 folgendes:
"Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann."
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html
Aus diesem Grunde auch immer der Hinweis: "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift."
Aber... ich bin kein Jurist. Das sind nur die Ergebnisse meiner kurzen Recherche.
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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.