Widerspruchsverfahren können sich lange, auch ein Jahr lang, hinziehen - Fristen (ed)

azur, Donnerstag, 16.07.2015, 13:47 (vor 3840 Tagen) @ Leserzuschrift7108 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 16.07.2015, 13:53

Mich würde zum Thema GEZ als stiller Leser des Forums mal interessieren,
ob man davon ausgehen kann, dass man nun seine Ruhe hat, wenn man Anfang
Dezember dem festgesetzten Bescheid widersprochen hat und seither nichts
mehr kam.

Siehe Betreff.

Ich habe denen eine Frist von 8 Tagen gesetzt,

Und warum sollte die das beeindrucken? Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, worauf man sie da festnageln kann (gem. Gesetzesbindung der Vw aus GG).

Die haben da ihre Anläufe, wobei z. B. Anwälte da verschiedentlich nachhelfen können (es gibt da einige Möglichkeiten, die man kennen muss - Interessierte können sich auch Skripten zum Verwaltungsrecht hernehmen, wo das aufgeführt wird. Ist t. w. sehr übersichtlich, t. w. aber auch kompliziert).

mir Unterlagen und
Nachweise zur juristischen Überprüfung der Firma und ihrer Mitarbeiter
zukommen zu lassen, da ich sonst von Amtsanmaßung und arglistiger
Täuschung ausgehen muss. Ich habe angekündigt, dass ich nach Verstreichen
der Frist die Forderung ab diesem Zeitpunkt mit voller Rechtswirksamkeit
für ungültig erkläre. Bei der Briefflut, die die zu bewältigen haben,
ist die Frist bestimmt verstrichen, bevor er einen Brieföffner gesehen
hat.

Es ist, wie beschrieben: Für Rechtsbehelfe gibt es Fristen, die aber zumeist a) ab Zustellung laufen, und b) meist angegeben sein müssen.

Wenn nicht: siehe wie gesagt: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=361221

Die VwGo sagt da entscheidendes aus.

Fristen für Widerspruchsverfahren: https://de.wikipedia.org/wiki/Widerspruchsfrist

Der Widerspruchsbescheid kann abgewartet werden. Man kann aber schon klagen vor dessen Erhalt, wenn die Beschwer (Fachbegriff) schon da ist. Solange z. B. der Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet (Regelfall, aber Ausnahmen und Möglichkeit der Vw sofortige Vollziehung anzuordnen: https://de.wikipedia.org/wiki/Sofortige_Vollziehung , dann müsste man ggfs. bei Gericht die (Wieder-)Herstellung der: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufschiebende_Wirkung beantragen: 80Ver Verfahren ), dann ist oft noch keine Beschwer da. Erst wenn man z. B. etwas muss, z. B. Zahlen usw.

Alles nicht so einfach, auch nicht im Studium.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: Fristen werden immer anfänglich geprüft und ggfs. gewürdigt.

--
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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