Gerichtsvollzieher handelt seit 08/2012 rein privat

Friedrich, Donnerstag, 16.07.2015, 17:07 (vor 3840 Tagen) @ azur7003 Views

Danke azur,

man lernt nie aus. Ich aber habe den ultimativen Beweis, dass ein GV keine hoheitliche Gewalt hat: denn nur und einzig alleine aufgrund dieser Tatsache wurde ein Vollstreckungsverfahren gegen mich nicht durchgeführt.

Niemals und unter keinen Umständen wird ein Vollstreckungsverfahren ohne jeden Grund einfach sausen lassen. Niemals.

Und weil ein GV - entgegen Deiner Darstellung - eben sehr wohl als Privatperson (ohne Amt!) auftritt, bastelt man anscheinend schon an einem Artikel 98a GG, wie hier nachzulesen ist:

http://grundrechteforum.de/16109

Willkommen im Rechtsbankrott.

Grüße - Friedrich


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