Das müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten (ed)

azur, Dienstag, 14.07.2015, 23:41 (vor 3841 Tagen) @ Leserzuschrift7942 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 14.07.2015, 23:45

Hallo Leser,

viel Erfolg.

Gegen Verwaltungsakte, wozu auch Widerspruchsbescheide*: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorverfahren (datailiert auch zum Widerspruchsentscheidung) kann man sich auf dem Wege der Verwaltungsgerichtsbarkeit wehren (Vorsicht, für den Laien schwierig: http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__40.html ).

Das werden sicher, wie meist in solchen Dingen, auch welche durchziehen, um Grundsätzliches richterlich prüfen zu lassen (und wenn die Sache eine gewisse Relevanz hat, dann passiert da oft noch was, denn zulässig begründen lässt sich manches, und obskur ist an der Sache einiges).

Die Frist richtet sich übrigens nach dem eigentlich notwendigen: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbehelfsbelehrung#Verwaltungsrecht

Regel (das ist für Laien relativ anschaulich):
http://dejure.org/gesetze/VwGO/74.html

Ausnahme, also wenn Rechtsbehelfsbelehrung fehlt:
http://dejure.org/gesetze/VwGO/58.html

(achja: der BGH: Hatten wir zig mal im DGF: Eine Klage wegen fehlender Unterschrift ist völlig sinnlos, weil, und das ist in den Ländergesetzen immer fast gleich lautend: http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/37.html - was man mit Google auch als Laie finden kann: Suche Verwaltungsakt+Unterschrift).

Viel Erfolg!

Und vielleicht doch in die Kosten investieren, und geeignete fachliche Begleitung holen. Im Obsiegensfall gibt es das zurück.

Viele freundliche Grüße

azur


*) Edit: Fachleute stellen sich dann noch so Fragen, wie: wird nur gegen den geklagt, oder auch den sogenannten Grund-VA (Abkürzung für Verwaltungsakt). Und da gibt es eine Reihe von möglichen Konstellationen mit einzelnen Besonderheiten... Alles eigentlich ganz logisch, aber nicht immer einfach.

(Bin am Knie lädiert - Erguss - und kann nicht viel schriftlich machen)

--
ENJOY WEALTH
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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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