Kein Unsinn lieber azur - kein Unsinn

Friedrich, Mittwoch, 15.07.2015, 15:19 (vor 3840 Tagen) @ azur7630 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 15.07.2015, 15:26

Hallo azur,

ich könnte Dir höchstens anbieten, dass ich Dir den abgehefteten Schriftwechsel zeige, wenn Du mal in Oberbayern bist.

Die OGV hat mir stolz ihren "Dienstausweis" gezeigt in der Sprechstunde vor der Vollstreckung und mir aber glz. mitteilen müssen, dass man auf dem Amtsgericht nur die Schultern gezuckt hat angesichts meines Schreibens, welches u.a. als zentralen Punkt die Forderung enthielt, die hoheitliche Gewalt über die neue GVO 2012 hinaus nachzuweisen.

Damit ist für mich (und nicht für die Allgemeinheit) bewiesen: der GV hat keine hoheitliche Gewalt (von wem denn auch?) und: der Hebel funktioniert, zumindest hier.

Ich habe übrigens nicht nur bei der GEZ die Nummer durchgezogen, hatte noch einen anderen, weitaus hartnäckigeren Gegner. Auch der konnte oder wollte die hoheitliche Gewalt nicht nachweisen - nun gut, dann sind wir ja im Handelsrecht.

Man wollte zum Schluß sogar an mein Konto ran ... da ich aber vorher fleißig Vertragsangebote unterbreitet hatte, die alle unwidersprochen blieben ... hatte ich schon einen Rechnungsbetrag beisammen, der 1000fach (!) über dem geforderten Zwangsgeld lag.

Da habe ich mich herabgelassen und eine Verrechnung angeboten ... hat geklappt!! (Die antworten natürlich nicht - aber mein Konto blieb unangetastet.)

Das wird für Dich mit juristischem Hintergrund schwer zu schlucken sein, aber das ist für mich der absolute Beweis, dass unsere "Behörden" tatsächlich innerhalb des Handelsrechts unterwegs sind. Das sind nicht nur Behauptungen aus dem Internet. Nein, es IST so.

Ach ja, ich stelle meinen Schriftverkehr NICHT ins Internet! Das hat mehrere Gründe:

- ich muß niemandem etwas beweisen
- Menschen könnten rein aus niederen Beweggründen (Gier) das als Vorlage nehmen - damit mache ich mich moralisch dann mitschuldig.

Ich wollte nur wissen, wie das System funktioniert, das mich unterdrückt. Ich habs ziemlich gut verstanden. Die "Person" ist der Dreh- und Angelpunkt. Quasi alle Gesetze wenden sich an die Person. Nicht an den Mann oder die Frau.

Daher gibts 2 Wege: im "positiven" Recht die Einhaltung desselben forden oder wie Freeman einfach ins Naturrecht gehen, "seine" Person als Mensch nicht vertreten.

Beide Wege sind gleichermaßen beschwerlich zu gehen, da bleib ich halt lieber "im" Recht, das kapieren die Brüder und Schwestern auf den "Ämtern" auch eher ...

Grüße - Friedrich


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