Ja, das ist ein anderes Wort dafür - und was darin steht, sehr wichtig
Hallo Leser,
@Azur
"Und ist eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten?"
- Jawohl, ist enthalten. Nennt sich "Rechtsmittelbelehrung", aber ich
vermute, es ist dasselbe. Man macht mich auf die Möglichkeit aufmerksam,
beim Verwaltungsgericht bis zum Termin XY Klage einzureichen. Das Schreiben
macht insgesamt den Eindruck, als sei man bemüht, gewisse Formfehler und
Zweideutigkeiten zu vermeiden.
Ja, das ist ein anderes Wort dafür - und was darin steht, sehr wichtig.
Das soll einem eigentlich den weiteren Weg weisen.
Habe an anderer Stelle das eigentlich für Dich bestimmte niedergelegt: "Wenn übrigens in dem Widerspruchsbescheid von betroffenen Beamten irgendwas gefaselt wird, dann kann das eine Finte sein. Mit sicherheit ist es der Versuch Verantwortung abzuschieben. Oder eben Kläger im Unklaren über den richtigen Klagegegner zu halten. Da habe ich schon als Referendar wüste Szenen im Gerichtssaal erlebt (das läuft natürlich alles meist vor Landgericht Zivilsachen sehr ruhig ab, aber es tobt schon zuweilen kurz), denn der geschädigte Kläger hatte erst einmal drei verklagne müssen, um herauszufinden, wer der richtige Klagegegner ist, und dann 2 negative Kosten zu tragen, weil die ja, die sogar lächelnd da sitzen blieben (normalerweise eilt man von dannen), gut bezahlt worden waren. Ekelhaft soetwas."
Viel Erfolg!
Viele freundliche Grüße
azur
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
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