Ja, habs durchgezogen ...
@Friedrich: Hast du das mit dem GV selbst schon so durchgezogen? Und das
hat geklappt?
Ja, habs durchgezogen. Geklappt hat es auch - aber das ist wohl immer nur vorläufiger Natur, angesetzter Vollstreckungstermin ist nun fast genau 1 Jahr her. Das Amtsgericht hat den GV nach meinem Schreiben fallengelassen, wie ich in der Sprechstunde beim GV erfahren habe. Das ist aber nicht überall so, im Bekanntenkreis werden in einem ähnlichen Fall die Drohungen immer wüster. Es gibt also leider noch keinen Königsweg und jeder muß für sich individuell entscheiden, wie weit er geht.
Es kommen hier und da noch Briefe aus Köln, die sende ich alle ungeöffnet zurück, weil: man muß keine Briefe annehmen und schon gar nicht von einer nicht rechtsfähigen Einrichtung (GEZ). Hab keine Ahnung was drinsteht und mag mich da auch nicht mehr aufregen. Da schreibt eh nur ein Computer.
Ich kann nur raten: so wenig wie möglich tun und dann direkt den GV stoppen. "Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht" ... der GV muß nach diesem Urteil aus Hannover also erst mal zeigen können, dass da eine berechtigte Forderung besteht. Hoheitliche Gewalt hat er auch nicht bzw kann oder will sie nicht nachweisen. Rein rechtlich muß der GV also aufpassen ... sonst greifen evtl.
§ 345 StGB
Vollstreckung gegen Unschuldige
oder
§ 339 StGB
Rechtsbeugung
Aber wie hier schon festgestellt, es gibt kein "Recht". Das System will die Abtrünnigen möglichst effizient wieder einsammeln.
Falls es wirklich stimmt, dass derzeit 100 000de oder sogar 2 Millionen die Zahlung verweigern, bin ich guter Dinge. An dieser Zahl kann man direkt ablesen, wo wir als Volk stehen.
Die GEZ ist der ideale Einstieg zum Auflehnen gegen das System: man kommt da ohne Vorstrafen wieder raus (wenn man es nicht übertreibt).
Grüße - Friedrich