Ich bewundere Deine Drahtseilakte ja langsam, auch wenn ...
... ich, wie Woody Allens Mutter, die ihm, als er schon preisgekroenter Regisseur und Schauspieler war, immer wieder in den Ohren lag, wann er denn endlich einen "anstaendigen Beruf" ergreife, hier ebenso immer die Luft anhalte, wann diese -aus meiner Sicht- von Chuzpe getriebene Gluecksstraehne aufhoert.
Du bewaeltigst das mit einer entwaffnenden Rechts-Unkenntnis:
§ 345 StGB
Vollstreckung gegen Unschuldige
Dieser Paragraph hat mit Vollstreckung von Geldforderungen nichts zu tun (Abs. 1, Satz 1): "Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, eine solche Strafe, Maßregel oder Verwahrung vollstreckt, ..." (Hervorhebung CM)
§ 339 StGB
Rechtsbeugung
Auch dieses Amtsdelikt ist u.U. nicht einschlaegig (ist aber ein Grenzfall). Da muss der Vollstrecker schon sehr weit gehen, mir ist kein Fall bekannt, dass ein GV wegen Rechtsbeugung verknackt worden waere, ohne jetzt die aktuelle Rechtsprechung usw. zu kennen, da ich mich da nicht tummele.
Anders als viele -selbst Richter- glauben, kann nicht nur ein Richter das Recht beugen, sondern auch die Exekutive, aber das sind seltene, an enge Voraussetzungen geknuepfte Faelle.
Aber weiterhin, ehrlich gemeint, viel Glueck. Mir ist jedes Mittel recht, solange es nicht gerade um Mord und Todschlag geht, diese Abgabenmonster einzuhegen.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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