Rechtsschutzversicherung zahlt Klage vor den Verwaltungsgerichten?
... und wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, wird es übernommen.
Sprichst Du da aus eigener Erfahrung, d.h. hast eine Deckungszusage bekommen konkret von DEINER RV?
Zwar sehen die allgemeinen Rechtschutzbedingungen auch die Deckung der Kosten eines Verwaltungsrechtsstreites vor, in der Praxis aber ist mir keine Versicherung bekannt (verfolge das aber nicht gerade "taeglich"), die nicht in ihren Besonderen Bedingungen genau diese Klausel abbedungen haette.
Sie gilt meist nur fuer Disziplinarstreitigkeiten der Beamten eingeschraenkt weiter, was ja analog dem Streitverfahren vor dem Arbeitsgericht fuer normale Arbeitnehmer ist und sonst wohl kaum ein Beamter sich rechtschutzversichern wuerde.
Bliebe es aber bei den allgemeinen Bedingungen, dann waeren laengst alle Kernkraftwerke abgeschaltet, denn der Rechtsstreit gegen diese greift nicht den Betreiber, sondern die atomrechtliche Genehmigung an, und das wuerde angesichts der Streitwerte teuer fuer die Versicherer, insbes. wenn die Kosten der "notwendig Beigeladenen", d.h. der Betreiber-Anwaelte, fuer erstattungsfaehig erklaert werden. Ein Schritt, den Ende der siebziger Jahre das schleswigsche Oberverwaltungsgericht rechtswidrig getan hat - seitdem gibt es praktisch keine Atomklageverfahren mehr. Rechtschutzversicherungen haben m.W. nie gezahlt, aus den o.g. Gruenden.
Es gibt aber einen zweiten Grund, warum ich kaum glauben mag, dass eine Rechtschutzversicherung bei diesen Kosten fuer Verfahren gegen die Landesrundfunkanstalten in Vorleistung traete: mangelnde Aussicht auf Erfolg. Denn -bis auf die Ausnahmen, in denen dem Beitragseinzugs"service" Verfahrensfehler unterlaufen (sind - der wird ja lernfaehig sein)-, ist die Rechtslage fuer Juristen grds. klar. Die Rechtschutzversicherung finanziert i.d.R. keine Klagen gegen gesetzlich geregelte Verpflichtungen, die, wie hier, ausnahmslos fuer alle gelten, d.h. wo es keinen Ermessensspielraum gibt, ueber den man (erfolgreich) streiten koennte.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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