Widerspruch hat zwei Seiten: a) Fristwahrung b) Begruendung ...
ob man davon ausgehen kann, dass man nun seine Ruhe hat, wenn man Anfang Dezember dem festgesetzten Bescheid widersprochen hat und seither nichts mehr kam.
Nein, die koennen sich beliebig Zeit lassen oder beliebig schnell sein. Derzeit werden sie
a) ueberarbeitet/ueberwaeltigt
b) unsicher sein, wie sie weiter vorgehen sollen.
Ich habe denen eine Frist von 8 Tagen gesetzt, mir Unterlagen und Nachweise zur juristischen Überprüfung der Firma und ihrer Mitarbeiter zukommen zu lassen, da ich sonst von Amtsanmaßung und arglistiger Täuschung ausgehen muss.
Das ist relativ unerheblich. Da mit einem Widerspruch dem Rechtssuchenden ja erstmal gedient ist, d.h. der Bescheid wird nicht (mehr) rechtskraeftig, ist er nicht mehr "beschwert". Was er sich sonst so denkt, interessiert rechtlich nicht.
Ich habe angekündigt, dass ich nach Verstreichen der Frist die Forderung ab diesem Zeitpunkt mit voller Rechtswirksamkeit für ungültig erkläre.
Das kann man gerne tun. Nur wirksam ist es nicht. Schon mal mit Parkgebuehren, Steuern, als ueberhoeht empfundenen Restaurantrechnungen probiert???
Bei der Briefflut, die die zu bewältigen haben, ist die Frist bestimmt verstrichen, bevor er einen Brieföffner gesehen hat.
Welche Frist? Es gibt keine, ausser in der Phantasie.
Ausserdem wird das sofort geoeffnet. Dann kommt es in eine Akte, geht zum Sachbearbeiter, der macht irgendeinen Wiedervorlage-Vermerk und dann ist den Formalien Genuege getan.
Da ein Widerspruch aber wegen mangelnder Begruendung abgewiesen werden kann (und mit Begruendung dann, wenn diese nicht "durchgreift" nach Ansicht der Behoerde), ist das einfach nur die Ruhe vor dem Sturm. Wer dem Windgott solche Briefe schriebe und dann sagen wuerde, dass, da seit drei Monaten kein Sturm mehr auftrat, das "gewirkt" habe, den wuerde man auch nur milde belaecheln ...
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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