Da müsste ich nachgucken

Leser68, Mittwoch, 15.07.2015, 22:20 (vor 3840 Tagen) @ Leserzuschrift7301 Views

Beim ersten Widerspruch gegen den Kreis weiß ich leider nicht mehr wie ich argumentiert habe, weil ich derzeit, aufgrund eines defekten Laptops, nicht mehr an meine Mails von damals komme. Ich kuck morgen mal ob ich noch was schriftliches habe.

Beim zweiten Mal habe ich dann mit dem GG-Artikel zur Meinungsfreiheit bzw. Pressefreiheit argumentiert, weil Medien, wenn sie die Meinungsfreiheit bzw. Pressefreiheit missbrauchen (Ukraine, Russland etc.) diese verwirken. Das Ganze war sogar ungewollt öffentlich zu lesen. [[freude]]

Es kam danach ein Brief, dass sie den Widerspruch an den Einzugsservice geschickt hätten.

Vom Einzugsservice in Köln kam dann irgendeine Begründung warum sie trotzdem weiterhin die Haushaltsabgabe verlangen dürfen.

Vom Kreis kam aber nie mehr was und vom Einzugsservice bisher nur immer wieder jedes Quartal eine Rechnung.


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