Eine Einstellungsverfügung ist kein Urteil (ed)

azur, Mittwoch, 15.07.2015, 21:48 (vor 3840 Tagen) @ Leser687451 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 15.07.2015, 21:54

Hallo L68,

es ist genau festgelegt, wie wer in Unternehmen und für Verwaltungen auftritt. Und weißt Du was: Die Untergebenen wollen oft fpr weniger herhalten müssen. Achten also darauf, dass sie sich korrekt abgrenzen. Das in der Justiz übringens sogenannte Publkikum schreibt aber gern zurück an Herrn "JAng" (so unterschreibt ein JustizAngestellter - das wird dann im Amt belächelt und tut nichts weiter zur Sache).

Dann vermengst Du imho die unten fehlinterpretierte Geschichte mit meinen Aussagen, dass Allierte hier in der Regel gar nichts gegen deutsche Zivilisten vollstrecken (zum Glück sind deren Gewaltopfer - lt. Mausfeld 20-30 Mio seit 45 - meist woanders / der Sieger will Tribut, aber sich nicht dafür mühen - das lässt man seit jeher gern den Struturen vor Ort, solange da irgendwer mitmachte).

Denn da kommentierete ich eine Stelle, wo Du wieder anderes, was auf bestimmten "Expertenseiten" immer so geboten wird (und meist frei von Sachkenntnis [[sauer]]):


D.h. Deine Aussage

Die absolute Masse (und das ist noch untertrieben) aller Vorgänge

läuft dabei nach deutschem Recht (viele Besatzer wollen nur Tribut, aber
nicht alle Arbeit).

stimmt so nicht.

Und warum stimme das nicht? Es darf nicht wahr sein: Weil etwas sei, was ich doch deutlich erklärt hatte mit iV, iA usw:


Zitat aus dem Video (0:55):

"Im Auftrag" bedeutet , nach Urteilen des BGH, "dass der Unterzeichnende

für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt"

Genau wie ich es doch sagte!

Eben weil er kein Vertreter ist.

Die GEZ ist vermutlich auch nur iA unterwegs. Klar, denn Verantwortung wahrzunehmen kann aufwendig sein.

Wenn übrigens in dem Widerspruchsbescheid von betroffenen Beamten irgendwas gefaselt wird, dann kann das eine Finte sein. Mit sicherheit ist es der Versuch Verantwortung abzuschieben. Oder eben Kläger im Unklaren über den richtigen Klagegegner zu halten. Da habe ich schon als Referendar wüste Szenen im Gerichtssaal erlebt (das läuft natürlich alles meist vor Landgericht Zivilsachen sehr ruhig ab, aber es tobt schon zuweilen kurz), denn der geschädigte Kläger hatte erst einmal drei verklagne müssen, um herauszufinden, wer der richtige Klagegegner ist, und dann 2 negative Kosten zu tragen, weil die ja, die sogar lächelnd da sitzen blieben (normalerweise eilt man von dannen), gut bezahlt worden waren. Ekelhaft soetwas.

Aber nun zu Deiner Geschichte:

Die tatsächlich Verantwortlichen wie Richter, Staatsanwälte oder

Rechtspfleger leisteten bisher auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen
usw. keine Unterschriften, werden nur mit dem Familiennamen genannt und
Justizangestellte werden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen
vorzunehmen. Sie täuschten damit Rechtswirksamkeit vor.

Ich selber habe im Jahr 1986 ein Schreiben von einer Staatsanwaltschaft
bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass Ermittlungen gegen mich wegen
geringer Schuld eingestellt seien (es ging um Mißbrauch von
Ausweispapieren für eine mögliche DDR-Flucht).
Unterzeichnet hat nicht etwa ein Staatsanwalt - da steht nur "gez." und
der Nachname, sondern eine Justizangestellte, wobei nur die Bezeichnung
"bgl.:" deren vermutliche Unterschrift, aber nicht deren voller Name -
weder Vor- noch Zuname - dabei stand.

Müssen Urteile nie von einem Richter unterschrieben sein? Genügt immer
die Unterschrift eines Rechtspflegers?

Ehrlich, und nach so langer Zeit ist nicht klar geworden, dass ein Einstellungsbescheid der StA kein Urteil ist, dass natürlich anders gefasst ein muss?

Ein Einstellung eines Strafverfahrens kann entweder vom Richter oder von der StA erfolgen. Je nach Stand des Verfahrens (das Strafverfahren beginnt immer schon lange vor Anklageerhebung): https://de.wikipedia.org/wiki/Einstellung_des_Strafverfahrens_%28Deutschland%29

Sind Justizangestellte oder Regierungsangestellte BeamtInnen (2:55)?

Ja, aber sicher nicht. Das sind doch Angestellte!
Die gibt es auch im öffentlichen Dienst!

Es gibt Aufgaben, da müssen es Beamte sein, welche da können sie es, und Aufgaben, für deren Erledigung man nicht verbeamtet sein muss.

Was ist mit Durchsuchungsbeschlüssen?

Gab es heute ein deutliches Urteil vom BGH:
http://www.tagesschau.de/inland/wohnungsdurchsuchungen-101.html

Werden die auch alle nur von
Rechtspflegern oder Justizangestellten unterzeichnet?

Nein, steht auch in dem Urteil.

Du vermengst und verwirbelst alles. Und nun kommst Du mit so einer richtigen Kanonade:

Befassen sich Richter
oder Staatsanwälte überhaupt mit so etwas?

Womit? Mit Durchsuchungen? Damit bestimmt. Siehe auch Urteil (oder bereits wiki!).

Sonst muss man das in Erfahrung bringen, oder lernen, oder im Gesetz nachlesen:

Richtervorbehalte https://de.wikipedia.org/wiki/Richtervorbehalt

Es gibt klare gesetzliche Grundlagen für Richter und StA (eigentlich für alles im Staate): Das regeln vorzugsweise GVG https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfassungsgesetz und GG und die Prozessordnungen (die sind in Gesetzsform und jeweils online, wie z. B. StPO, ZPO, VwGO).

Und natürlich gibt es da noch Regelungen über die StA, und für deren Arbeit (für jeden StA und Strafverteidiger grundlegend, aber wer kennt das? Die meisten nicht halbwegs genau - so wie eben Du), die man zumeist sogar natürlich leicht findet: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_%28Deutschland%29 - sonst siehe Schönfelder oder Sartorius - das sind die wichtigsten Gesetzessammlungen in D, gern auch die Schreibstischgarnitur des Juristen genannt, mit einem reichen, glücklichen Verlag)

Und nicht vergessen die Geschäftsverteilungspläne der Gerichte usw. usf.

Was machen die den ganzen
Tag?

Ehrlich, ist das hier ein Kindergarten?

Man, die meisten unterschreibe nichts, was sie nicht müssen (oder dürfen - gerade in der Justiz nicht, wo überall sich welche auskennen). Aber das was sie müssen: Das schon, denn dafür werden sie gut bezahlt.

Aber es müssen eben nicht alles Sachen von Richtern unterschrieben werden. Sicher will jeder, dass genau sein Fall dem 'Oberdirektor' vorliegt, aber das geht schlicht nicht.

Nun eine Frage, deren Beantwortung Du schon im nächsten Fragesatz genau voraussetzt:

Oder unterschreiben die nur Urteile wenn es gegen wichtige
Persönlichkeiten geht?

Unfug, lies doch nach: https://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_%28Deutschland%29

Also immer.

Aber nicht vergessen: Eine Einstellung ist kein Urteil.

Es gibt nicht nur Urteile, sondern z. B. auch Beschlüsse usw. Da muss man sich eben etwas belesen.

Ist das auch nicht eine Art Rechtsbeugung?

Das käme darauf an. Sieh nach, was die Rechtsbeugungsnorm wie schützt. Da gibt es Tatbestandsvoraussetzungen, und die lassen sich lesen. Und Rechts-Kommentare.

Jedenfalls nicht einfach wie bei anderen Begriffen denken, man weiß es, und dann wild losjonglieren.

Es tut mir leid L68, aber soetwas kann man ich mir allein kräftemässig nicht erlauben. Habe Dir hier ausführlich geantwortet, aber bitte Dich doch erst mal selbst mit einfachen Fragestellungen zu recherchieren, ehe Du Dich so vergalloppierst. Oder welchen glaubst, die sich auch nicht kundig machen.

Alles in allem ja sympathisch, und ich wünsche Dir herzlich alles, alles Gute. Aber mehr kann ich leider nicht tun.

Viele freundliche Grüße

azur

--
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