Das ist völliger Unfug - Die Reform ist zum einen noch nicht beschlossen und Dein unklarer Fall kann nicht für alles stehen
Hallo Friedrich,
man lernt nie aus.
Wahrlich nicht. Aber bei einigen merkt man nichts davon.
Das ist ja total abwegig:
Ich aber habe den ultimativen Beweis, dass ein
GV keine hoheitliche Gewalt hat: denn nur und einzig alleine aufgrund
dieser Tatsache wurde ein Vollstreckungsverfahren gegen mich nicht
durchgeführt.
Aus Deinem Fall, der völlig im Unklaren ist, d. h. es ist weder Näheres bekannt, noch sind die Gründe ersichtlich, warum wer wie auf was entschieden hat, kannst Du doch nicht auf alles schließen. Zumal die Reform des Gerichtsvollzieherwesens doch a) noch läuft, und b) auch Private per Beleihung im hoheintlichen Auftrage handeln.
Weil es bei Dir zu einem Vorgang kam, den hier keiner nachvollziehen kann, und Du nach allem Ersichtlichen, falsch interpretierst, willst Du schließen, der Staat habe sich, irgendwie (gar aus Versehen, und er hat es nicht korrigieren wollen und können) eines seiner wichtigsten Vollstreckungsorgane beraubt. Selbst und ohne Zwang dazu.
Das ist schlicht nur noch absurd.
Google doch doch endlich mal nach mit: reform des gerichtsvollzieherwesens und schränke die Suche auf letzten Monat ein. Und was findet man da?
Bundeskongress
Ein Kurzbericht vom diesjährigen Bundeskongress des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e.V.
http://www.dgvb.de/news/bundeskongress-1
usw. usf.
Wie gesagt: Das ist noch nicht beschlossen, und wenn, dann gibt es doch die Beleihung, so dass Private hoheitlich tätig werden können.
Das ignoriert Du alles in einem fort, um Dir immer wieder einzubilden, Du seiest der "ultimative" Beweis:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsvollzieher_%28Deutschland%29#.C3.9Cberlegungen_zu...
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/235/23594.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung
sowie stetig neue Quellen, wie:
https://www.drb-nrw.de/component/content/archive?id=archive
25.06.2015 - Die in dem Abschlußbericht vorgeschlagene Reform des Gerichtsvollzieherwesens unter Ausweitung der Zuständigkeiten und Einführung eines ..."
Wie gesagt, dass von Dir ist alles nicht mehr nachvollziehbar und schlicht absurd. Und immer wieder widerlegt.
Viele freundliche Grüße
azur
PS: außerdem sollen bestimmte Stellen des Gerichtsvollzieherwesens verbeamtet bleiben.
PPS: Kopfschüttelsmiley!
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