So liest sich das doch exakt bei Dir: Müssen Urteile nie von einem Richter unterschrieben sein?
Es kam von Dir, mit den entsprechenden Fragen: "Müssen Urteile nie von einem Richter unterschrieben sein?":
Ich selber habe im Jahr 1986 ein Schreiben von einer
Staatsanwaltschaft
bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass Ermittlungen gegen mich
wegen
geringer Schuld eingestellt seien (es ging um Mißbrauch von
Ausweispapieren für eine mögliche DDR-Flucht).
Unterzeichnet hat nicht etwa ein Staatsanwalt - da steht nur "gez."
und
der Nachname, sondern eine Justizangestellte, wobei nur die
Bezeichnung
"bgl.:" deren vermutliche Unterschrift, aber nicht deren voller Name
-
weder Vor- noch Zuname - dabei stand.
Müssen Urteile nie von einem Richter unterschrieben sein? Genügt
immer
die Unterschrift eines Rechtspflegers?
Ehrlich, und nach so langer Zeit ist nicht klar geworden, dass ein
Einstellungsbescheid der StA kein Urteil ist, dass natürlich anders
gefasst ein muss?
Wo habe ich denn gesagt, dass mein Einstellungsbescheid ein Urteil sei?
Zitat Deiner Frage nach Deiner Geschichte um (eine Einstellungsverfügung bzw.) einen Einstellungsbescheid: "Müssen Urteile nie von einem Richter unterschrieben sein?"
Ehrlich, in Berlin würde man sagen: Komm mal klar Alta.
Nüscht for unjut, wa?
Ditt waret dann och erst mal von mia. Keene Sorje.
Macht eh keenen Sinn nich! Nich?!
Viele freundliche Grüße
azur
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