Auxilia JurPrivat ... und allgemeines zum Deckungsumfang von (Privat-) Rechtschutzversicherungen ...

CrisisMaven ⌂, Donnerstag, 16.07.2015, 11:01 (vor 3840 Tagen) @ ingobert7404 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 16.07.2015, 11:06

*** also, der Anwalt, der mich in dieser Angelegenheit vertritt, hat sich auf GEZ-Klagen spezialisiert, und es klang damals eher so, als sei es der Normalfall, dass die RV hier eine Deckungszusage erteilt.

Ich habe mal versucht, deren Besondere Bedingungen zu eruieren (allgemeine waren hier). Aber die BVB der KS-Auxilia scheinen -wie bei vielen Versicherern- nicht online zugaenglich zu sein, nur die Zusammenfassung zu z.B. JURPRIVAT.

Dort stehen Worte wie:

"...
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Beistand im Verwaltungsrecht
- Verwaltungs-Rechtsschutz, auch im privaten und beruflichen Bereich ..."

Das stuetzt pauschal die These, dass die da weitergehen als manche. Aber ohne die BVB ist das nicht abschliessend zu beurteilen (nicht so wichtig, hat mich nur hellhoerig gemacht, man lernt immer noch dazu).

Mit Verwaltungsrechtschutz ist haeufig "nur" gemeint Baugenehmigungsrecht, Beamten-Disziplinarrecht, Verkehrsrecht, soweit es auch im Verwaltungsrecht stattfindet und ein paar Sachen mehr. Abbedungen haben die sich meiner Kenntnis nach seit spaetestens den Siebzigern, dass jemand z.B. vollfinanziert haette gegen Wackersdorf und die noch geplanten ca. zehn Dutzend Kernkraftwerke klagen koennen.

Und, ehrlich gesagt, hätte ich das auch erwartet. Hätte die RV damals die Deckung abgelehnt, hätte ich SOFORT gekündigt.

Die meisten haben ihre RV halt wegen Mietstreitigkeiten oder Vertragsrechtsstreit, z.B. wegen Kaufangelegenheit, Maengeln, Gewaehrleistung. Hand auf's Herz: soviel zivilen Ungehorsam (bundesweit! nicht lokal, wie meinetwegen bei einer Erhoehung von Abwassergebuehren oder Stuttgart 21) hatten wir m.E. seit dem Volkszaehlungsgesetz 1983 nicht mehr. Damit rechnet keiner und ... dass ein solcher Rebell eine RV hat, ist auch eher selten (bis vor kurzem gewesen). Es liegt im Naturell der RV-Versicherten, gerade nicht zu den rebellischen zu gehoeren. Das sind meist eher die besser Situierten und darum risikoaversen. Wenn die dann doch Bedarf haben, sind sie daher zu ueber 50% "im Recht".

Dazu kommt die Vertretung in Haftpflichtsachen. Da aber jemand, der schon soweit vorausdenkt, dass er eine RV abschliesst, praktisch immer eine Privathaftpflicht hat und fuer's Auto zwangsweise eine Verkehrshaftpflicht, die auch den Rechtsweg zahlen muss (!), bemerken die wenigsten, dass in der Mehrzahl der Faelle ihre RV gar nie zahlen, hoechstens mal in Vorlage treten muss. Sonst koennte man die RV gar nicht kalkulieren. Die Privathaftpflicht ist die "Rechtschutzversicherung des kleinen Mannes", sozusagen. Da sind schon mindestens 50% der Faelle abgedeckt.

Die Faelle, in denen eine RV zum Zuge kommt, sind also oft subsidiaer gegenueber einer anderen Versicherung.

Wenn man nur eine Deckungszusage bekommt, wenn der Prozess mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewonnen wird, brauche ich keine RV!

So einschraenkend hatte ich es nicht gemeint. Der Fall, dass jemand direkt gegen eine allen auferlegte gesetzliche Verpflichtung klagt, ist selten, seeeehr selten. Wer klagt denn z.B. gegen die allgemeine Lohn- und Einkommen- oder die Mehrwertsteuer? Und wuerde er eine Deckungszusage bekommen? Bezweifle ich.

Da jede Vertrags-Partei, Versicherung wie Versicherungsnehmer, im Schadensfall i.d.R. kuendigen koennen (Ausnahme: private Krankenversicherung, jedenfalls nach einer Warte- und Wohlverhaltensfrist), also anlaesslich jedes Schadensfalles den Vertrag beenden koennen, gibt es fuer den Versicherer grds. drei Moeglichkeiten:

a) Deckungszusage verweigern und Kuendigung riskieren

b) Deckungszusage erteilen und u.U. bei solchen Flaechenbraenden unkalkulierbhare, jedenfalls vorher nicht eingepreiste Risiken eingehen

c) decken, aber kuendigen, um kuenftige Risiken zu begrenzen.

Ich beobachte mit Spannung, wie das flaechenmaessig weitergeht. Es ist ja so, dass diese Bewegung wesentlich mehr Bevoelkerungsschichten erfasst als normal, aber auch aus genau einem Grund: man kann nicht allzuviel verlieren. Und: man ist sich von rechts wie links oft einig. Das schweisst zusammen und gibt Mut (damit meine ich nicht Dich - Gelbe Foristen sind eh meist aus etwas anderem Holz, sonst waeren sie nicht dabei).

Das mag fuer einen Versicherer schwierig sein, wenn er grds. Verwaltungsrechtschutz anbietet und ploetzlich kommt eine jedes Mitglied betreffende Sache daher. Das ist der beruehmte schwarze Schwan.

Nehmen wir dagegen das Baugenehmigungsrecht: wenn da was "anbrennt", dann ist die Chance gegeben, dass z.B. entweder der Versicherte Recht bekommt, oder ... die Haftpflicht des Architekten haengt mit drin.

Hinzu kommt, dass die RV nur deckt, was an Risiken nach Abschluss derselben hinzukam. Wenn also z.B. ein Mietvertrag zehn Jahre schon laeuft, und nach fuenf Jahren wird eine RV abgeschlossen, spaeter gibt es aber Streit um eine Klausel, die bereits zu Beginn Bestandteil des Mietvertrages war und deren Streitanlass "schlummernd" damit begann, dann wird die Deckung haeufig abgelehnt. Denn hier soll gedeckt werden fuer Zeitraeume, in denen keine Praemie floss.

Der normale Privatrechtschutzversicherer hat also i.d.R. keine so hohen Verwaltungsrechtschutzrisiken, wie sie nun auf sie zurollen moegen. Das betrachte ich nun mit Spannung [[zwinker]] ...

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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