Weitere Möglichkeit: Vollstreckung hinauszögern

Ötzi, Dienstag, 14.07.2015, 15:33 (vor 3842 Tagen) @ Ötzi8699 Views

Ja nach Lage der Wohnung bzw. des Hauses lohnt es sich eventuell, Briefkasten- und Klingelschild zu entfernen und in der Wohnung die Stromversorgung des Klingel-Lautsprechers zu kappen.

In größeren Wohnblocks und Hochhäusern wird es an dann ohne Hilfe der Hausverwaltung schwierig, die richtige Wohnung zu identifizieren.
Sollte der Gerichtsvollzieher dann doch irgendwann an die Tür klopfen, dann mit ihm vor die Tür gehen (nicht in die Wohnung reinlassen) und in seinem Beisein das Geld per Onlinebanking mit dem Smartphone an den Beitragsservice überweisen.
Man könnte dem Gerichtsvollzieher das Geld auch bar in die Hand geben, ich empfände das aber als erniedrigend. Eine Onlineüberweisung dagegen muss für den Gerichtsvollzieher sich anfühlen wie eine Ernährung per Magensonde. Sättigungsgefühl ohne Kauen.


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