Bei den üblichen GEZ-Schreiben, die hundertausendfach bis millionenfach rausgehen,
verstehe ich das ja noch. Wenn es aber um Vollstreckungsankündigungen oder gar Urteile geht, dann nicht mehr. Schließlich geht es da ja schon um erhebliche Eingriffe in das Persönlichkeits- und Eigentumsrecht und/oder um den Schutz der Privatsphäre/der Wohnung.
Wenn sowieso eine einfache Ausfertigung dieser wichtigen Schriftstücke, mit irgendeinem Gekrakel von irgendjemand Justiziablem an den Betroffenen geht, warum dann nicht gleich eine Fotokopie des Originals (mit vollem Name des/der RichterIn/StaatsanwältIn sowie deren Unterschrift [gleiches Recht für alle, weil ja inzwischen auch Frauen in gehobenen Positionen Mist bauen]) machen (dafür gibts ja Praktikantinnen oder StudentInnen, die das gerne machen) und darauf dann einen Stempel "beglaubigt" drücken mit Datum und Unterschrift des/der Beglaubigungsberechtigten/r?
So kenne ich das nämlich als normale Form der Beglaubigung von beglaubigungsfähigen Personen.
Oder haben RichterInnen/StaatsanwältInnen Angst davor, dass man Schindluder mit ihren Unterschriften macht?
Heutzutage muss man doch eigentlich als Bürger viel eher Angst vor denen (Gustl Mollath, Harry Wörz, Jörg Kachelmann, Horst Arnold [weil er an eine/n Apparat-gläubige/n RichterIn geriet], hessische Steuerfahnder, nordrheinwestfälische Staatsanwältin, Enteignung von DDR-Bürgern nach der Wende etc.) bzw. vor der Exekutive (schwarzer Donnerstag in Stuttgart, Friedhelm Beate, René Bastubbe, inzwischen etliche in Haft umgekommene, Kesselerfahrungen unzähliger friedlicher Demonstranten [was beteiligen die sich auch an Demonstrationen an denen der schwarze Block teilnehmen könnte] etc.) haben.