Ein allerletzter Versuch :-(

nereus, Mittwoch, 03.02.2016, 17:21 (vor 3657 Tagen) @ Zarathustra8546 Views

Hallo Zara!

Was sollen denn Warnschüsse wenn sie keine Folgen haben?
Die kann man sich sparen, kapierst Du das denn nicht?
Die ganze Diskussion ist eine Phantom-Diskussion!

Außerdem ist der Kinder-Sermon abgestandener Quark.
Die ganze Schußwaffenkiste wird nun auf die lieben Kleinen reduziert.
Beim Mannheimer Morgen hat man gesehen, wie subtil die Lügenpresse arbeitet.

So, und damit jetzt mal Klarheit in die Debatte kommt, zitiere ich das Gesetz wortwörtlich.

§ 12 Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
..
(1) Schußwaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird.

(2) Der Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten, zu schießen, wenn durch den Schußwaffengebrauch für die Vollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden, außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge (§ 10 Abs. 2) nicht vermeiden läßt.

(3) Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/BJNR001650961.html

Absolut eindeutig.
Der Gebrauch der Schußwaffe soll die Angriffs- und Fluchtfähigkeit EINSCHRÄNKEN.
Ein gezieltes TÖTEN ist verboten.
Damit ist auch klar, was mit SchußwaffenGEBRAUCH gemeint ist – nämlich das gezielte Feuer.
Und hier bezieht sich die Regelung auf die Kinder DIREKT.
Und warum wohl?
Weil der Gesetzgeber unterstellt, daß Kinder nicht nur schutzbedürftig sind sondern auch auf andere Art überwältigt werden können, da von ihnen ohnehin kaum Gefahr ausgehen wird. Beim 14-Jährigen Kindersoldaten wird es dann eine Ermessensentscheidung sein.

Und jetzt ganz langsam zum Mitschreiben.
Es ist VERBOTEN GEZIELT auf Kinder zu schießen.
Aber ich bin noch nicht fertig, denn der Teufel liegt im Detail.
Wir wissen zwar jetzt, daß AUF Kinder NICHT GEZIELT geschossen werden darf.
Aber wir wissen noch nichts über den Warnschuß an sich.
Und so geht der Text weiter.

§ 13 Androhung

(1) Die Anwendung von Schußwaffen ist anzudrohen. Als Androhung gilt auch die Abgabe eines Warnschusses. Einer Menschenmenge gegenüber ist die Androhung zu wiederholen.

Aha, die Anwendung ist anzudrohen und der Warnschuß gilt als Androhung.
Dann ist der Warnschuß also nur eine Drohung und keine direkte Anwendung der Waffe an sich, denn das ergibt sich aus dem Text.
Als Schußwaffenanwendung, in diesem Sinn und ausschließlich diesem, wird dann nämlich NUR gezieltes Feuer verstanden.

Das ist auch logisch, denn mit einem Warnschuß kann ich weder einen Angreifer noch einen Flüchtenden handlungsunfähig machen. Aber ich kann ihn damit einschüchtern, weil der Betroffene danach mit gezielten Feuer rechnen muß.

Daraus folgt, es kann gegen jede Person ein Warnschuß abgegeben werden.
Es wäre auch völlig sinnlos, so etwas zu verbieten, weil z.B. bei einer Demo mit hunderten von wild gewordenen Teilnehmern keine Sau weiß ob da auch Kinder in der Menge sind. Deswegen hat der Gesetzgeber auch von einer Menschenmenge gesprochen und nicht von Männern, Frauen, Omas, Behinderten und Kindern.
Aber ein Schuß in die Luft ist auch nur viel Lärm und sonst nichts, könnte aber durchaus Respekt einflößen und das soll der Sinn der Übung sein.

Damit ist belegt, daß das ganze Geplapper um das Thema nur heiße Luft ist und das Geschwätz der Politnarren und leider auch der Gewerkschafter jeder Substanz entbehrt.

Doch nun müssen wir nochmals zum Warnschuß zurückkehren und der absurden Debatte danach.
Was muß ich denn unter einer Anwendung verstehen, wenn der Warnschuß bereits die Drohung impliziert?
Da die Drohung VOR der Warnung kommt, muß vernunftgemäß jetzt noch die Anwendung folgen.
Oder folgt da nichts mehr?
Falls ja, wozu drohe ich denn dann?

Ist es möglich diese simple Konstellation mal vernünftig zu diskutieren ohne das Forum vollzuheulen?

Und dann kommt noch.
(2) Der Einsatz von Wasserwerfern und Dienstfahrzeugen gegen eine Menschenmenge ist anzudrohen.

Aha, wahrscheinlich mit Lautsprecher und einem gepanzerten Fahrzeug.
Und jetzt wende ich konsequent die Zara-Logik an.

Wenn dann gedroht wurde und die Massen haben sich darüber kaputt gelacht, dann fährt das Fahrzeug inkl. Besatzung wieder zurück zur BePo, weil außer einer verbalen Drohung nun nichts mehr kommen darf.

Wenn also das Gesetz tatsächlich SO Anwendung finden sollte, wie die versammelten Pappnasen dies interpretieren, also das gezieltes Feuer nicht mehr möglich ist – und darum ging es beim Ultima ratio – dann können alle Grenzpolizisten nach Hause fahren und endlich mal ausschlafen.
Den herein strömenden Flüchtlingen kann man in großen Lettern eine Adresse zukommen lassen, wo sie Kontakt zur Meldestelle aufnehmen können.
Und wer sich meldet, wird registriert und wer sich nicht meldet, wird eben nicht registriert.
Also im Prinzip, wie es schon seit Monaten passiert.
Insofern ist die Auslegung dann doch wieder konsequent.

Gute Nacht Deutschland,
nereus


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