Ja, Pech für Dich, nereus

Zarathustra, Mittwoch, 03.02.2016, 13:47 (vor 3658 Tagen) @ nereus8512 Views


Darüber hinaus dürfen Schusswaffen gegen einzelne Personen
eingesetzt werden, "die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die
Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel
und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen". Im
Klartext: gegen Personen, die eines Verbrechens verdächtigt werden und die
auch nach mehreren Hinweisen erheblichen Widerstand leisten. Sollte die
mündliche Weisung nicht verstanden werden, könne sie auch durch einen
Warnschuss ersetzt werden, so steht es im Gesetz.

Da isser ja – der Warnschuß. Und wenn auch das nicht hilft, wie geht es
dann weiter?
Wenn es nur einen Warnschuß geben darf, dann ist dieser absolut
überflüssig, denn wenn eine weitere Verschärfung ohnehin nicht mehr
möglich ist, dann kann man sich den Warnschuß auch sparen.

Du siehst, da hilft Dir Dein ganzer Sermon nix. Warnschüsse sind im äussersten Notfall erlaubt, und darüber hinaus eben keine Scharfschüsse. Pech gehabt, nereus, und was die Unaussprechliche hier absondert (gegen Kinder), ist gesetzlich sowieso nicht gedeckt. Ist natürlich ärgerlich für sie und ihre Anhänger:

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