sehr schräge Diskussion
Hallo Michael!
Du zitiertst: .. daß in der Bundesrepublik Deutschland der Schußwaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner unkontrollierbaren Gefährlichkeit (vgl. dazu BGHSt 35, 379, 386) auch im Grenzgebiet (§ 11 UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (aaO S. 117), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist. Der Umstand, daß die derzeitige Auslegung der Schußwaffenvorschriften des geltenden Rechts im Lichte des Verhältnismäßigkeitsprinzips nicht in jeder Weise befriedigend ist (vgl. auch BGHSt 26, 99), rechtfertigt indessen kein Verständnis für den Schußwaffengebrauch durch die Grenztruppen der DDR; dieser war durch eine Konstellation gekennzeichnet, die in der Bundesrepublik Deutschland angesichts ihrer offenen Grenzen keine Parallele hat."
Hier werden wirklich Äpfel mit Birnen verglichen.
Die fett gedruckten Stellen veranschaulichen die ganze Problematik und deshalb auch der Verweis auf BGHSt 26/99.
Für Polizeibeamte gilt diese Vorschrift mit der Maßgabe, dass die Grenzen der Festnahmemittel durch das Polizeirecht bestimmt werden (vgl. BGHSt 26, 99, 101; ferner Senat NJW 1974, 806, 807;…;…;…).
Auch bei Vorliegen sämtlicher Zulässigkeitsvoraussetzungen darf von einer Schusswaffe allein in einer Weise Gebrauch gemacht werden, die den Flüchtenden (nur) fluchtunfähig macht (vgl. BGH NJW 1999, 2533 ff.), so dass insbesondere Schüsse im Beinbereich vom Festnahmerecht gedeckt sind (vgl. bereits BGHSt 26, 99, 103; BGH NStZ 2005, 31 f.;…;…).
Wenn der Schusswaffengebrauch zur Erreichung des angestrebten Zwecks notwendig und sachlich gerechtfertigt ist, so ist er auch trotz des damit verbundenen Risikos statthaft (vgl. BGHSt 26, 99, 103 f. für die Abgabe eines durch einen Polizisten auf das Bein gezielten Schusses, der den Flüchtenden tödlich im Rücken traf; ferner BGH NStZ 2005, 31 f. im Rahmen des § 32 StGB für einen auf die Beine gezielten Schuss durch einen Polizeibeamten, der den sich gerade nach einem Stein als Wurfgeschoss bückenden Täter tödlich im Rückenbereich verletzte).
Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Karlsruhe&Datum=...
Wie sollen Soldaten, Polizei oder SEK ihrem Auftrag gemäß tätig werden, wenn ihnen der Gebrauch der Schußwaffe als letztes Mittel verwehrt wird?
Diese ganze Paragrafen-Reiterei ist nichts als Propaganda!
Selbst der Objektschutz trägt mitunter Waffen.
Die Wachpolizei ist ebenso wie die Schutzpolizei mit einer SIG-Sauer P6, einem Schlagstock und einem Reizstoffsprühgerät sowie im Objektschutz auch mit einer MP5A3 bewaffnet.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wachpolizei#Bewaffnung
Wozu führen diese Leute Waffen mit sich, wenn von vornherein deren Anwendung AUSGESCHLOSSEN ist?
Wie die Waffen dann im konkreten Fall benutzt werden – Schüsse in die Luft oder auf die Beine – ist wieder ein anderes Thema.
Wenn die „fette Gaby“ und das übrige Polit-Mausoleum daraus ein Politikum macht, dann ist das alles reine Schwatzhaftigkeit, um irgendwo noch Punkte zu sammeln.
Das Interview mit Petry zeigt doch klar, wie man die AfD-Chefin einkreiste und sie am Ende den Mut hatte Klartext zu reden.
Der Einsatz der Waffe beginnt bereits mit dem bewußten Zeigen derselben.
Wahrscheinlich werden künftig deutsche Soldaten und Polizisten mit Wasserspritzpistolen ausgestattet, um die größer werdenden Probleme zu lösen.
Und der Vergleich DDR und BRD hinkt ohnehin anständig.
In der DDR wurden die Menschen daran gehindert das Land zu verlassen.
Jetzt geht es darum eine „Überflutung“ zu verhindern.
Grenzzäune darf es nicht geben und „Gewalt“ darf keine angewandt werden.
Das entspricht nochmals 5 neuen Selfies mit der Bundeskanzlerin und dem Ruf: Kommt hierher – wir haben noch gaaaaanz vieeeel Platz!
Und wenn die Fluchthelfer diese absurde Diskussion der Politversager mitbekommen dann knallen bei denen nochmals die Sektkorken und die tägliche „Beladungsrate“ wird von 5.000 Personen pro Tag auf 7.500 angehoben.
Da ist wohl offensichtlich jedes Urteilsvermögen verloren gegangen.
Ja, das fürchte ich allerdings auch. ![[[sauer]]](images/smilies/sauer.gif)
mfG
nereus