Meine absolute Zustimmung zu Deinen Ausführungen, Griba.
Solange das Gesetz ist, kann der BGH daran zwar herumkriteln, Konsequenzen
hat es hier nicht. Denn der Kontext, auf den sich die BGH-Kritik bezog, war
der Grenzdienst der DDR und der war ja bekanntermaßen nach innen und nicht
nach außen gerichtet.
Richtig!