aha - ich frage trotzdem nach ;-)

nereus, Montag, 01.02.2016, 17:15 (vor 3660 Tagen) @ Zarathustra9676 Views

Hallo Zara!

Du schreibst: Nein, natürlich nicht generell, inklusive waffenbewehrt angreifende Gewalttäter. Aber Frauen und Kinder würde ich - anders als diese irre AfD Von Storch - natürlich nicht mit Waffengewalt am Grenzübertritt hindern.

Und wenn die Person, welche Dir das Messer an den Hals hält eine Frau ist oder 13-Jähriger, der bei IS schon mal das Töten gelernt hat?

Woraus sich gleich noch eine andere Frage ergibt.
Warum dürfen immer nur Männer angeschossen oder erschossen werden und nie Frauen?
Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung, die ich noch nicht kenne?

Und woran erkenne ich zweifelsfrei das Unbewaffnet sein?
Der Flüchtling zieht eine täuschend echte Attrappe aus der Tasche und richtet sie direkt auf den Polizisten oder auf Dich.
Streng genommen war er unbewaffnet.

Darf geschossen werden – es könnte auch ne echte Wumme sein - oder begibst Du Dich präventiv auf den Altar und wir senden Dir aus der Forumskasse einen letzten Blumengruß?

mfG
nereus


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