Und weiter geht’s in die nächste Runde
Hallo Zara!
Der senile SPIEGEL toppt Dich noch.
Erst meldet er:
Ja, Polizisten dürfen bei akuter Gefahr Waffen an Deutschlands Grenzen einsetzen. Nein, Schüsse auf Flüchtlinge erlauben unsere Gesetze nicht.
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-schusswaffengebrauch-an-den-grenzen-die-r...
Um dann auf das geltende Gesetz zu verweisen: Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/BJNR001650961.html
Konkret kann man die Rechtslage im Gesetz zur Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) nachlesen, und zwar in den Paragrafen 10 und 11.
Sie heißen "Schusswaffengebrauch gegen Personen" und "Schusswaffengebrauch im Grenzdienst". Demnach können Vollzugsbeamte im Grenzdienst Schusswaffen gegen Personen einsetzen.
So so, sie dürfen das also. Und wann genau?
Tatsächlich ist der Waffeneinsatz an den Grenzen mit hohen Hürden versehen. Er darf nur bei entsprechender Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Soweit ich mich erinnere sprach Frau Petry auch von der Ultima ratio.
Hatten wir zwar schon, doch für Lernbehinderte wiederholen wir das gerne.
Darüber hinaus dürfen Schusswaffen gegen einzelne Personen eingesetzt werden, "die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen". Im Klartext: gegen Personen, die eines Verbrechens verdächtigt werden und die auch nach mehreren Hinweisen erheblichen Widerstand leisten. Sollte die mündliche Weisung nicht verstanden werden, könne sie auch durch einen Warnschuss ersetzt werden, so steht es im Gesetz.
Da isser ja – der Warnschuß. Und wenn auch das nicht hilft, wie geht es dann weiter?
Wenn es nur einen Warnschuß geben darf, dann ist dieser absolut überflüssig, denn wenn eine weitere Verschärfung ohnehin nicht mehr möglich ist, dann kann man sich den Warnschuß auch sparen.
Wovor soll der Warnschuß denn WARNEN?
Wir sind jetzt komplett in der Irrenanstalt angekommen!
Petry hat im Grunde nahegelegt, dass man die geltende Gesetzeslage auch auf Flüchtlinge anwenden könnte, die illegal Deutschlands Grenzen übertreten.
Ja natürlich, es hieß ja oben, daß Vollzugsbeamte im Grenzdienst Schußwaffen gegen Personen einsetzen können.
Gilt das jetzt nicht mehr?
Doch unabhängig von der moralischen Unverantwortlichkeit solcher Gedankenspiele geben es die geltenden Polizeigesetze an keiner Stelle her, Flüchtlinge mit Schusswaffen an einem Grenzübertritt zu hindern.
Geistloses und tränenreiches Geseiere, um ein weiteres Gesetz auszuhebeln.
Der Umkehrschluß bedeutet nämlich in der Realität.
Niemand wird Euch aufhalten!
Ihr könnt in Millionenstärke die Grenze überschreiten.
Und der dumme Michel wird ein weiteres Mal rasiert.
Und, damit auch ein wenig Abenteuerlust aufkommt, schießen unsere drolligen Beamten gern mal auch in die Luft
![[[kotz]]](images/smilies/kotz.gif)
Der Vizevorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, stellt klar: "Kein deutscher Polizist würde auf Flüchtlinge schießen." Wer ein solches radikales Vorgehen vorschlage, wolle "offenbar den Rechtsstaat aushebeln und die Polizei instrumentalisieren".
Noch so ein Dummschwätzer, der die eigenen Gesetze nicht kennt und sich dem Mahlstrom der PC unterwirft, die jeden Verstand gnadenlos ausräuchert.
Polizisten seien keineswegs per Gesetz dazu verpflichtet, zum Schutz vor illegalem Grenzübertritt "notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch" zu machen. Radek: "Das ist gesetzlich nicht gedeckt. Waffen dürfen nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr eingesetzt werden. Die illegale Einreise von Flüchtlingen zählt dazu nicht."
Wie hieß es zuvor?
Darüber hinaus dürfen Schusswaffen gegen einzelne Personen eingesetzt werden, "die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen". Im Klartext: gegen Personen, die eines Verbrechens verdächtigt werden und die auch nach mehreren Hinweisen erheblichen Widerstand leisten.
Sie entziehen sich einer Überprüfung ihrer Person .. durch Flucht.
Dann kommt der Warnschuß .. und dann ein breites Grinsen und ein frisch gelerntes Ällerbätsch – Du kannst mir gar nix – Du Nazisau!
Der Zika-Virus ist längst hier.
mfG
nereus