Woher weiß der Grenzer, dass der Eindringling ein Flüchtling ist?

Martin, Montag, 01.02.2016, 15:57 (vor 3659 Tagen) @ Michael Krause9903 Views

Es heißt ja ständig, dass auf Flüchtlinge geschossen werden könnte. Ob aber ein Eindringling ein Flüchtling ist wird erst klar, wenn er sich identifiziert. Wenn er aber über einen Zaun klettert, eine Anweisung sich auszuweisen nicht befolgt, dann darf der Grenzer davon ausgehen, dass mit ihm etwas nicht stimmt. Nehmen wir mal an, ein Schwerverbrecher will über die Grenze, dann darf davon ausgegangen werden, dass von ihm Leib und Leben in Gefahr sein könnte (nicht unbedingt das des Grenzers). Kommt er auch noch per Auto, voll mit Kalaschnikows und Sprengstoffgürteln, dann dürfte ebenfalls eine gewisse Gefährlichkeit von ihm ausgehen.

Nur weiß das der Grenzer erst, wenn dieser sich ausgewiesen hat und evtl. einen Blick in sein Fahrzeug geworfen hat. Also muss es im Ermessen des Grenzers sein, wie er auf ein Verhalten eines Eindringlings reagiert.

In dem Urteil steht auch 'sollte'. Das ist noch kein 'muss'. Andernfalls muss der Staat aufzeigen, wie er sein Gewaltmonopol wahrnimmt. Der eine oder andere Russe kann ja jetzt auch auf sein Visum verzichten, einfach rüber ist einfacher.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.