Noch einmal zu § 11 UZwG

Michael Krause, Montag, 01.02.2016, 15:09 (vor 3658 Tagen)12189 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 01.02.2016, 15:23

Ich wusste dass der BGH hierzu schon einmal etwas gesagt hatte, konnte das aber gestern nicht richtig rekonstruieren. Es waren natürlich die Mauerschützenprozesse, in denen der BGH auch auf § 11 UZwG eingegangen ist. Hier die entscheidende Stelle:

"(4) Der Senat nimmt, was das Recht auf Leben angeht, die von der Revision des Angeklagten W. gemachten kritischen Hinweise auf die Auslegung des § 11 UZwG sowie der §§ 15, 16 UZwGBw (ebenso Polakiewicz EuGRZ 1992, 177, 185) ernst. Er findet es befremdlich, daß im Schrifttum bei der Auslegung des § 16 UZwGBw ein bedingter Tötungsvorsatz als von der Vorschrift gedeckt bezeichnet worden ist (Jess/Mann, UZwGBw, 2. Aufl. 1981, § 16 Rdn. 4), und pflichtet Frowein (in: Kritik und Vertrauen, Festschrift für Peter Schneider, 1990 S. 112 ff) darin bei, daß in der Bundesrepublik Deutschland der Schußwaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner unkontrollierbaren Gefährlichkeit (vgl. dazu BGHSt 35, 379, 386) auch im Grenzgebiet (§ 11 UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (aaO S. 117), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist. Der Umstand, daß die derzeitige Auslegung der Schußwaffenvorschriften des geltenden Rechts im Lichte des Verhältnismäßigkeitsprinzips nicht in jeder Weise befriedigend ist (vgl. auch BGHSt 26, 99), rechtfertigt indessen kein Verständnis für den Schußwaffengebrauch durch die Grenztruppen der DDR; dieser war durch eine Konstellation gekennzeichnet, die in der Bundesrepublik Deutschland angesichts ihrer offenen Grenzen keine Parallele hat."

Das ganze Urteil kann man hier nachlesen:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/92/5-370-92.php

Also an alle die Helden im Geiste der DDR Grenztruppen im Klartext: Der § 11 UZwG befugt nicht dazu, auf unbewaffnete Flüchtlinge zu schießen. Es wundert mich nicht, dass ausgerechnet die AfD Frauen anderer Auffassung sind. Da ist wohl offensichtlich jedes Urteilsvermögen verloren gegangen.

--
Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.


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