Vor den Zug geschmissen (edit)

Rybezahl, Sonntag, 05.04.2015, 21:05 (vor 3935 Tagen) @ Wildheuer15573 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 05.04.2015, 21:37

Im Übrigen ist es gängige Praxis, dass die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Schließlich könnte auch ein technischer Defekt vorliegen, in diesem Fall würde in Richtung Flugunternehmen ermittelt werden. Das heißt, meine obige Aussage, der Verdacht einer Straftat bestand nach Auswertung des Stimmenrekorders, ist nicht korrekt. Der Verdacht bestand schon vorher. Nur der Verdacht der vorsätzlichen Tötung bestand danach.

Nicht anders wird das bei einer Selbsttötung mittels eines Zuges gehandhabt, so "ungewöhnlich" das auch klingen mag. Vermutlich ist es bei tödlichen Autounfällen auch so.


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