Die Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Dies war nach Auswertung des Stimmenrekorders der Fall. BEA und BFU führen unabhägig davon selbstverständlich weiterhin ihre Untersuchungen durch, die jedoch kein Recht sprechen dürfen, das darf nur die Staatsanwaltschaft!
Die vorschnellen Äußerungen des Staatsanwaltes sind kritikwürdig.
Auf welche Quellen sich die Presse bezieht ist deren Sache muss dann ganz genau beachtet werden.