Korrektur
Die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf, wenn der Verdacht einer
Straftat besteht. Dies war nach Auswertung des Stimmenrekorders der Fall.
BEA und BFU führen unabhägig davon selbstverständlich weiterhin ihre
Untersuchungen durch, die jedoch kein Recht sprechen dürfen, das darf
nur die Staatsanwaltschaft!
1. Nimmt die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen auf, sie prüft die Sachlage.
2. Die Staatsanwaltschaft spricht natürlich kein Recht, das machen Richter.
Ich denke es war trotzdem klar was ich meinte.