Differenzierung des Eigentums

Falkenauge, Freitag, 13.03.2015, 19:13 (vor 3617 Tagen) @ Orlando4260 Views

Warum gleich so eingeschnappt, wenn ich auf die Wüsten verweise, die die > Kommandowirtschaft im Gegensatz zur Eigentumswirtschaft hinterlässt?

Der Gegensatz von egoistischem Privateigentum ist nicht Kommandowirtschaft. Das sind stereotype Assoziationen, aber kein sachliches Denken.

Wir waren ja vor einem halben Jahr in der gleichen Diskussion auch schon > so weit, damals hast Du es vorgezogen, nicht mehr zu antworten, als ich > darlegte, dass eine \"soziale Bindung\" des Eigentums zwangsläufig zur > Kommandowirtschaft führt, denn damit der Eigentümer sich in diesem Modell > mit seinem Eigentum \"sozial\" verhält, muss eine übergeordnete Instanz > ihn permanent überwachen und ihm das Eigentum ggbfls. abnehmen und es > jemandem anderes geben.

Du hattest damals vorgeschlagen: > Hier müsste das Privateigentum in ein sozial gebundenes > treuhänderisches Eigentum umgebildet werden, das nicht mehr zum > persönlichen Nutzen ausgebeutet oder verkauft werden darf, ... > http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=327068
und ich geantwortet: > Das, nennen wir es wirtschaftliche Eigentum möchtest Du sozial > gebunden sehen. [...] Der Eigentümer dürfe zwar noch verfügen, dh sich > kümmern, aber nicht mehr verkaufen. Daraus folgt, daß er es auch nicht > verpfänden kann. Da stellt sich sogleich die Frage, womit in dieser Welt > Kredite besichert werden.

Eine andere Frage ist, wie die Eigentümer überhaupt Eigentum erwerben, > wenn es nicht veräußert werden kann. Was ist mit Eigentümern, die sich > als unfähig erweisen, ihren Pflichten nachzukommen, was ist mit Erbfolge? > > > Es muß also zwangsläufig irgendeine Metainstanz geben, die in solchen > Fällen das Eigentum neu zuteilt. [/i] > http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=327098
Das Wirken einer solchen Metainstanz ist nunmal nichts anderes als eine > Art Kommandowirtschaft.

Der Sinn des Privateigentums ist, die äußere Existenz des Menschen mit materiellen Gegenständen zu sichern, die er gebrauchen und verbrauchen und über die er deshalb auch ungehindert verfügen können muss. Dieses berechtigte Privateigentum unterstützt so die Entwicklung zur in sich geschlossenen Persönlichkeit, die sich insofern von den anderen abschließt, behauptet und notwendig egozentrisch auf den eigenen Vorteil bedacht ist.

Ein Wirtschaftsunternehmen ist jedoch keine Sache, die dem privaten Gebrauch und Verbrauch des Eigentümers, sondern gemeinsam mit notwendigen Mitarbeitern der Bedürfnisbefriedigung vieler anderer Menschen dient. Es hat also eine soziale, gesellschaftliche Aufgabe, und die unbegrenzte Verfügung über Produktionsmittel, Finanzkapital und Gewinn oder gar der Verkauf des ganzen Unternehmens für private egoistische Zwecke hat enorme soziale Auswirkungen für andere Menschen.

Daher muss das alte Privateigentum hierfür in der Weise weiterentwickelt werden, dass der für die Unternehmensleitung Fähige zwar das alleinige Verfügungsrecht hat, es muss aber eine Grenze dagegen eingebaut sein, dass gegen die Interessen der Gesamtheit gehandelt und das Eigentum zur ungerechtfertigten privaten Bereicherung und Machtentfaltung verwendet werden kann.

Das hat mit Kommandowirtschaft nichts zu tun. Diese beruht auf einer zentralen bürokratischen inhaltlichen Planung der Gesamtwirtschaft. Hier bleibt jedoch jedes Unternehmen völlig unabhängig und selbständig und handelt aus freier unternehmerischer Einsicht und Verantwortung. Ein Sachverständigen-Gremium wird es geben müssen, das dafür sorgt, dass das Unternehmen möglichst auf einen dafür Fähigen übergeht. Das kann der Erbe sein, ist es aber oft nicht. Der Unternehmer müsste natürlich die Möglichkeit haben, den Betrieb auf jemand zu übertragen, den er für fähig hält. Gesetze könnten aber auch einen Missbrauch ausschließen, indem, wie heute bereits beim geistigen Eigentum, nach einigen Jahren das Eigentumsrecht erlischt und die Sache an die Allgemeinheit, vertreten durch durch dieses Gremium, übergeht, da ja das persönlich Errungene letztlich auch dem sozialen Zusammenwirken mitzuverdanken ist.

Eine Verpfändung zur Kreditsicherung ist m. E. dadurch prinzipiell nicht ausgeschlossen, wird aber schon heute bei einzelnen Banken als antiquiert überwunden, die mehr auf die Zukunftsfähigkeit setzen. Aber das wäre ein eigenes Thema.

M.M. nach sind die Unzulänglichkeiten der Eigentumswirtschaft nicht zu > beheben, indem man das Eigentum abschafft. Denn eine gravierende > Einschränkung der Eigentumsrechte wie Veräußerungsverbot und ständige > Überprüfung, ob die Nutzung auch \"sozial\" sei, laufen effektiv darauf > hinaus. Es ist das \"wasch mir den Buckel, aber mach\' mich nicht nass\", was > eben nicht geht. >

Noch einmal: Das Eigentum wird nicht abgeschafft. Es würde auch keine ständige Überwachung stattfinden, \"ob die Nutzung auch sozial sei\", wenn die Veränderungen aus allgemeiner Einsicht in das sozial Heilsame praktiziert werden.

> Ich hätte aber einen Vorschlag, der das Eigentum als solches erhält, und > trotzdem zu einer besseren Nutzung führen könnte. > > Wenn ich es bestimmen könnte, würde ich die beschränkte Haftung > abschaffen. Das heißt, keine GmbHs mehr, keine Aktiengesellschaften, nur > noch Einzelfirmen und Gesellschaften mit persönlich haftenden > Gesellschaftern. > > Das würde automatisch dazu führen, dass weniger Risiken zu Lasten > Anderer eingegangen würden und dass es für jede \"Schweinerei\" persönlich > Verantwortliche gäbe. Die Eigentümer könnten dann nicht mehr so einfach > die Geschäftsführung den angestellten Psychopathen überlassen und > müssten für alle Folgen persönlich haften.

Das Konzept der beschränkten Haftung hat nämlich mit der > Eigentumswirtschaft an sich nichts zu tun und kam erst Anfang des 20.Jhdts > in der Breite auf.

Das wäre schon ein positiver Schritt, der ja die Abschaffung der Aktien mit sich bringen würde. Eine Forderung, die ich ja eingangs gestellt habe, und bei der wir wieder gelandt sind. Da stimmen wir ja überein. Das grundsätzliche Problem der egoistischen Verwendung und gesellschaftlichen Machtentfaltung wäre dadurch aber noch nicht gelöst.


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